Damit die Küche nicht zur Gefahr wird

Damit die Küche nicht zur Gefahr wird

(kunid) Die Küche ist für kleine Kindern häufig ein Abenteuerspielplatz. Eltern von Kindern unter zehn Jahren sollten daher einige Grundregeln beachten, um die Unfallgefahr zu minimieren.

In Österreich müssen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) jedes Jahr rund 1.100 Kinder wegen einer Vergiftung stationär behandelt werden. Die meisten Betroffenen sind dabei zwischen sieben Monate und vier Jahre alt. Eine große Gefahr sind insbesondere haushaltsübliche Chemikalien wie Reiniger, Wasch- und Spülmittel, Entkalker, aber auch Medikamente oder sonstige Flüssigkeiten (zum Beispiel Lampenöl, Spiritus und Flüssigdünger).

Vergiftungsgefahr

Der beste Schutz ist, diese gesundheitsgefährdenden Mittel nach dem Gebrauch sofort unerreichbar, beispielsweise in abschließbare Spülunterschränke oder Putzmittelkörbe oder im verschließbaren Medizinschrank, wegzuräumen. Zudem sollten Haushaltsreiniger nur mit kindersicheren Verschlüssen gekauft und niemals giftige oder ätzende Flüssigkeiten in Getränkeflaschen umgefüllt werden.

Der Grund für die hohe Vergiftungsgefahr: Die Geschmacksnerven von Kindern sind noch nicht voll ausgebildet. Unter Umständen nehmen sie Dinge, bei denen sich ein Erwachsener überwinden müsste, ohne Widerwillen in den Mund oder essen sie. Daher sollten auch verdorbene Lebensmittel wie angeschimmeltes Brot immer sofort entsorgt werden. Ihr Verzehr ist nämlich mit erheblichen Risiken verbunden.

Weitere Tipps, wie sich Vergiftungsunfälle vermeiden lassen, gibt es auch im Internet beim Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs, herausgegeben vom BMG. Übrigens: Auch Alkohol führt bei Kindern schon in geringsten Mengen zu Vergiftungen. Daher gilt es, Flaschen mit alkoholischem Inhalt in der Küche sowie im Rest der Wohnung nie in Reichweite von Kindern aufzubewahren oder stehen zu lassen.

Riskante Küchenutensilien

Auch andere Gegenstände, beispielsweise gefährliche Geräte und Werkzeuge wie scharfe Messer, eine lange Fleischgabel oder ein schwerer Fleischklopfer, sind nach der Benutzung sofort wieder an für Kinder unerreichbare Plätze wegzuräumen, um Verletzungen zu verhindern. Elektrische Kleingeräte wie Toaster und Kaffeemaschinen sind beispielsweise kindersicher in einem verschlossenen Schrank aufzubewahren.

Große Schränke und Elektrogeräte wie die Kühltruhe, ein Einbau- oder Kühlschrank können ebenfalls für Kinder lebensgefährlich werden. Kriechen die Kleinen in den Schrank oder das Gerät und fällt die Tür, die von innen nicht mehr entriegelt werden kann, ins Schloss, sind sie darin gefangen. Solche „Fallen“ sollten daher unbedingt mit zusätzlichen Außenverriegelungen gesichert werden.

Heiße Flüssigkeiten stellen ein hohes Verbrennungsrisiko dar. Thermostat-Mischbatterien sollten beispielsweise nicht auf hohe Temperaturen regelbar sein, damit sich ein Kind nicht versehentlich wegen einer falschen Temperatureinstellung verbrennt. Kochende Flüssigkeiten und heiße Gefäße sind außer Reichweite von Kindern abzustellen und beispielsweise nicht auf dem Tisch stehen zulassen.

So wird der Herd kindersicher

Das Verschlucken von Kleinteilen gehört nach Angaben des BMG ebenfalls zu den häufigsten Unfällen von Kleinkindern. Daher ist es wichtig, keine kleinen Teile wie Knöpfe, Heftklammern, Ringe, Münzen aber auch Erbsen, Nüsse oder sonstige Hülsenfrüchte in Reichweite von Kindern liegen zu lassen oder zu lagern.

Auch Plastik-Einkaufstüten sind für manche Kinder unwiderstehlich. Doch ein Versteckspiel mit den Plastiktaschen beziehungsweise ein Überziehen über den Kopf kann zur Erstickung führen. Daher sind Plastik-Einkaufstüten immer für Kinder unerreichbar zu verstauen.

Die größte Gefahr in der Küche geht vom Herd aus. Seiner Sicherung sollte man deshalb besondere Aufmerksamkeit schenken. Das Kochfeld sollte mit einem Herdschutzgitter gegen das Herunterziehen der Töpfe gesichert werden. Die Griffe und Stiele von Töpfen und Pfannen sind nach hinten zu drehen. Wenn möglich, sollten nur die hinteren Kochfelder benutzt werden.

Wenn doch ein Unfall passiert

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es dennoch zu einem Unfall kommen. Wichtig ist dann eine schnelle und richtige Hilfe. Das Öffentliche Gesundheitsportal Österreichs erklärt online, was im Falle des Falles zu tun ist, um gesundheitliche Schäden zu minimieren.

Die Versicherungswirtschaft bietet zudem diverse Absicherungs-Möglichkeiten, damit ein Spitalaufenthalt für den kleinen Patienten angenehmer wird oder gar ein bleibender gesundheitlicher Schaden nicht noch finanzielle Problemen nach sich zieht. Wenn der Unfall einen Spitalaufenthalt notwendig macht, kann beispielsweise eine private Krankenzusatz-Versicherung für mehr Komfort, zum Beispiel für eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer mit Chefarztbehandlung, sorgen.

Je nach Vereinbarung erhält das versicherte Kind mit einer privaten Unfallpolizze, die im Übrigen rund um die Uhr und weltweit gilt, bei bleibenden Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls eine Rente und/oder eine Versicherungssumme ausgezahlt. Zusätzliche Leistungen für den Fall eines Unfalles wie ein Spitalsgeld, Zuschüsse für kosmetische Operationen oder die Erstattung von sonstigen Unfallkosten, zum Beispiel von Heil-, Bergungs- und Rückholkosten, werden oftmals optional angeboten.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.