Wann das Unfallrisiko besonders hoch ist
(kunid) Wie das Kuratorium für Verkehrssicherheit ermittelt hat, verletzten sich 2011 813.000 Menschen bei einem Unfall. Die Mehrzahl aller Unfälle ereignete sich zu Hause, beim Sport oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten. Der gesetzliche Unfallschutz greift jedoch in der Freizeit nicht. Zudem sind bestimmte Personengruppen ebenfalls nicht gesetzlich unfallversichert. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, die diese Absicherungslücke schließen.
Nach der aktuellen Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) verunfallten 2011 insgesamt 813.000 Menschen in Österreich, davon knapp 601.800 Personen während der Freizeit, fast 166.000 in der Arbeit oder in der Schule und 45.500 im Straßenverkehr.
74 Prozent der Unfälle ereigneten sich demnach in der Freizeit, also zu Hause, beim Sport oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten, 20 Prozent im Beruf oder in der Schule und sechs Prozent im Straßenverkehr.
Gesetzlicher Schutz mit Lücken
Berufstätige, Schüler und Studenten sind jedoch nur bei Unfällen, die während einer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung passieren oder die sich auf dem Hin- beziehungsweise Heimweg zur Arbeits- oder Unterrichtsstätte ereignen, gesetzlich unfallversichert.
Das heißt gerade in der Freizeit, also in der Zeit, in der statistisch gesehen die meisten Unfälle passieren, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht.
Pensionisten sowie nicht Erwerbstätige wie Hausfrauen und Kleinkinder stehen in den meisten Fällen gar nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch selbst wenn der gesetzliche Schutz greift, sind die Leistungen begrenzt. Zwar können Verunfallte mit einem bleibenden Gesundheitsschaden mit einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeits-Pension rechnen, doch diese liegt vor allem bei den Jüngeren weit unter dem Aktiveinkommen.
Privat unfallversichert
Um Absicherungslücken, die durch einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Unfallschutz bestehen, zu vermeiden, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an. Eine private Unfallversicherung greift im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr.
Die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall kann bei einer derartigen Polizze nach dem individuellen Bedarf passend gewählt werden. Wie hoch die Gefahr eines bleibenden Gesundheitsschadens ist, zeigt die Statistik: Laut dem KfV wurden 2011 von den 813.000 verunfallten Personen über 8.500 Personen so schwer verletzt, dass sie auf Dauer behindert sind.
Jeder Unfallverletzte war nach Angaben des KfV im Durchschnitt zudem 20 Tage krankgeschrieben und verbrachte sieben Tage im Spital. Alleine 2011 mussten 163.000 Personen nach einem Unfall stationär behandelt werden. Auch hier kann eine Unfallpolizze finanziell durch ein Tag- und/oder Spitalgeld, dessen Höhe jeweils frei vereinbart werden kann, helfen. Das Taggeld wird für jeden Tag ausgezahlt, an dem man infolge des Unfalles arbeitsunfähig geschrieben ist. Ein Spitalgeld wird entsprechend der Dauer eines durch einen Unfall notwendig gewordenen Spitalaufenthaltes bezahlt.
Spezielle Absicherung für Kinder und Berufstätige
Für Kinder empfiehlt sich eine spezielle Kinder-Unfallversicherung, die oftmals zusätzliche Risiken absichert. So sind hier Vergiftungen, die im Leistungsumfang einer normalen Unfallpolizze normalerweise nicht enthalten sind, meist mitversichert. Je nach Vertragsvereinbarung werden auch Leistungen bei bleibenden Gesundheitsschäden durch Tollwut und Wundstarrkrampf oder Infektionen nach Tierbissen oder Tierstichen erbracht.
Damit Berufstätige mögliche Einkommensverluste ausgleichen können, wenn sie nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhaft keinen Beruf mehr ausüben können, empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten kann geklärt werden, inwieweit man gesetzlich abgesichert ist und wie sich mögliche Absicherungslücken individuell passend schließen lassen.