Abgesichert in den Urlaub
(kunid) Risiken, die einem den Urlaub verderben könnten, gibt es viele. Zu nennen sind hier unter anderem eine kurz vor oder während der Reise auftretende Krankheit sowie ein Verkehrsunfall während der Urlaubsfahrt. Ärgerlich ist zudem, wenn die Reiseprospekt-Beschreibung, aufgrund derer man den Urlaub gebucht hat, mit der Wirklichkeit des Reiseziels nur wenig zu tun hat. Es gibt jedoch zahlreiche Absicherungslösungen, die dafür sorgen, dass Urlauber in solchen Situationen zumindest konkrete Hilfe erhalten und zudem nicht auf den Mehrkosten sitzen bleiben.
Eine gute Reisevorplanung erspart Unannehmlichkeiten und teils teure Überraschungen. Reisende sollten sich daher unter anderem frühzeitig über eventuell notwendige Impfungen, Dokumente und Ausweise wie Reisepass und Visum erkundigen und diese beantragen. Informationen über die Einreisevoraussetzungen sowie die Sicherheitslage im geplanten Urlaubsland können beispielsweise beim Bürgerservice des Außenministeriums abgerufen werden.
Welche Urlaubsmitbringsel bei der Wiedereinreise nach Österreich bedenkenlos mitgebracht werden dürfen und welche Waren zollfrei sind, erfährt man bei den Zollämtern oder auch online beim Bundesministerium für Finanzen. Reisende sollten sich daher unter anderem frühzeitig über eventuell notwendige Impfungen, Dokumente und Ausweise wie Grüne Karte, Reisepass und Visum erkundigen und diese beantragen.
Wenn die Reise nicht durchgeführt werden kann
Eine Reiserücktritts- oder auch Reisestorno-Versicherung übernimmt beispielsweise je nach Vertragsvereinbarung die Stornokosten, wenn ein geplanter Urlaub im letzten Augenblick aus wichtigen Gründen, zum Beispiel wegen eines erlittenen Unfalles, abgesagt werden muss. Ist zudem ein Reiseabbruch versichert, werden bei einem notwendigen Abbruch der bereits angetretenen Reise entsprechend der Vertragsvereinbarung die zusätzlichen Ausgaben erstattet.
Das können zum Beispiel Rückflugkosten, aber auch Stornogebühren für schon gebuchte aber nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen wie Ausflüge und Unterkunft sein. Die Risiken, bei deren Eintritt eine Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung leistet, beispielsweise bei einer unerwartet schweren Erkrankung oder einem Einbruch in der Wohnung des Reisenden, sind den Versicherungs-Bedingungen der jeweiligen Polizze zu entnehmen. Es gibt auch Verträge, die eine Entschädigung zahlen, wenn der Reiseveranstalter in Konkurs geht.
Eine Reisekranken-Versicherung übernimmt bei einer während der Reise auftretenden Krankheit und bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für ambulante oder stationäre Versorgungen. Sie sichert je nach Vertragsbedingungen zudem einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport nach Österreich.
Mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs
Die meisten Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden Assistance-Leistungen in Form von Soforthilfen bei Pannen, einem Unfall oder Diebstahl an. Übernommen werden je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise die Kosten und die Organisation für das Abschleppen des Fahrzeugs, eine Kfz-Rückführung oder die Rückfahrt der Mitreisenden bei Ausfall des Fahrers. Autoreisende sollten zudem frühzeitig bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer eine Grüne Versicherungskarte anfordern.
Einige Versicherer schicken die Grüne Karte auch automatisch zu. Sie ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist. Da der Kfz-Haftpflichtschutz je nach Vertragsvereinbarung auf bestimmte Länder eingeschränkt sein kann, sollte vorher beim Kfz-Versicherer nachgefragt werden, ob die Fahrt mit dem eigenen Pkw zum gewünschten Reiseziel auch abgesichert ist. Dies gilt beispielsweise für Reisen nach Russland sowie in die Türkei, in den Iran, nach Israel, Marokko und Tunesien.
Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oft noch verlangt, die Grüne Karte vorzuzeigen. Sie sollte daher auch bei Reisen in EU-Länder mitgeführt werden. In einigen Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina oder Mazedonien ist die Mitnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Rund um die Uhr abgesichert
Es gibt Versicherungs-Polizzen, die nicht nur im Alltag, sondern auch auf Reisen wichtig sind und je nach vereinbartem Geltungsbereich auch im Urlaubsland gelten. Dazu zählt die private Haftpflichtversicherung, die oftmals bereits in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Sie übernimmt mögliche Schmerzensgeld- oder Schadenersatz-Forderungen eines Dritten, wenn der Versicherte den Schaden fahrlässig verursacht hat. Zudem wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Je nach Vertragsvereinbarung gilt der private Haftpflichtschutz sogar weltweit.
Auch für eine Reise ist eine Rechtsschutz-Versicherung, die in Österreich sowie je nach Geltungsbereich auch im Urlaubsland gültig ist, sinnvoll. Diese hilft dem Versicherten sein Recht einzufordern, zum Beispiel eigene Schadenersatz-Forderungen geltend zu machen, wenn er von einem anderen geschädigt wurde. Der in einer privaten Rechtsschutzpolizze normalerweise enthaltene Vertragsrechtsschutz ermöglicht zudem, entgangene Urlaubsfreuden notfalls einzuklagen, wenn zum Beispiel die Beschreibung im Reiseprospekt mit der Realität am Urlaubsort nicht übereinstimmt.
Mehr Informationen, worauf bei der Urlaubsplanung geachtet werden sollte, und was zu tun ist, wenn etwas auf der Reise passiert, sind im Internet im Webauftritt der Bundesarbeiterkammer sowie auf der behördenübergreifenden Plattform www.help.gv.at zu finden. Für einen individuell passenden Reiseschutz empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten.