Spanien-Reisende melden Probleme im Krankheitsfall
(kunid) Wer in Spanien medizinische Versorgung benötigt, muss unter Umständen trotz Europäischer Krankenversicherungs-Karte (EKVK) die Kosten aus der eigenen Tasche zahlen: Bei der EU-Kommission gehen wiederholt Beschwerden ein, dass die EKVK in öffentlichen Krankenhäusern nicht anerkannt würden. Stattdessen würden Reiseversicherung und Kreditkartenangaben verlangt.
Bei der EU-Kommission sind Beschwerden eingegangen, wonach verschiedene Krankenhäuser in Spanien, die Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung erbringen, die Europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK) nicht anerkennen. Betroffen seien vor allem Krankenhäuser in touristischen Regionen.
„Die Kommission ist besorgt darüber, dass Spanien womöglich seiner EU-rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommt, Personen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die sich vorübergehend in Spanien aufhalten, im medizinischen Notfall die gleiche Versorgung zukommen zu lassen, die auch spanische Staatsangehörige im öffentlichen Gesundheitssystem beanspruchen können“, heißt es aus Brüssel.
Reiseversicherung und Kreditkartenangaben verlangt
Statt die EKVK zu akzeptieren, würden eine Reiseversicherung und Kreditkartenangaben verlangt. „Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind in Spanien in der Regel kostenlos, und die EKVK verleiht ihrem Inhaber Anspruch auf die gleiche Behandlung, die spanische Staatsangehörige erhalten“, teilt die Kommission mit.
In mehreren Fällen haben EU-Bürger laut Kommission jedoch die falsche Auskunft erhalten, dass ihre EKVK nicht gültig sei, wenn sie eine Reiseversicherung abgeschlossen hätten. „Andere Patienten dachten, sie seien auf der Grundlage ihrer EKVK behandelt worden, fanden jedoch später heraus, dass die Behandlung ihrer Reiseversicherung in Rechnung gestellt worden war“, so die Kommission weiter.
Nur private Behandlungen
Die Folge: Durch das Verhalten dieser Krankenhäuser werde den Inhabern der EKVK der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zu den gleichen Bedingungen wie spanischen Staatsangehörigen verweigert, sie erhielten nur private Behandlungen. „Die höheren Kosten einer solchen privaten Behandlung werden an die Versicherungs-Unternehmen weitergegeben oder immer häufiger den Patienten direkt in Rechnung gestellt“, so die Kommission.
Die Kommission hielt fest, sie stehe zu diesem Thema bereits seit 2010 mit den spanischen Behörden in Kontakt. Diese hätten auch Maßnahmen zur Beseitigung des Problems angezeigt. Allerdings erhalte die EU-Kommission nach wie vor Beschwerden. Aus diesem Grund hat sie nun ein Auskunftsersuchen an Spanien gerichtet. Formal ergeht es als „Aufforderungs-Schreiben“. Das ist die erste Stufe des EU-Vertragsverletzungs-Verfahrens. Spanien muss binnen zwei Monaten antworten.
EKVK-Apps
Die im Jahr 2004 eingeführte EKVK – zu finden auf der Rückseite der E-Card – bestätigt, dass der Inhaber während eines vorübergehenden Aufenthalts in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island Anspruch auf medizinische Notfallhilfe gemäß dem öffentlichen Krankenversicherungs-System des Gastlandes hat. Diese medizinische Behandlung muss zu denselben Bedingungen durchgeführt werden wie bei Staatsbürgern des Aufenthaltsstaates.
Die EU-Kommission stellt zur EKVK Apps für iOS, Android und Windows Phone zur Verfügung. Die Anwendung bietet allgemeine Informationen über die Karte, Notruf-Telefonnummern, eine Liste zu abgedeckten Behandlungen und Kosten, sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann.
Kostenrisiko vermeiden
Um nicht nur nach Spanien, sondern auch in andere Länder ohne ein Kostenrisiko reisen zu können, selbst wenn man während der Reise krank wird, empfiehlt das Außenministerium nachdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung. Zum einen ist mit der EKVK oft nur eine Grundversorgung des jeweiligen Landes abgedeckt, zum anderen – wie das Beispiel in Spanien zeigt –, werden nicht selten nur Selbstzahler oder Reisende mit einer privaten Reisekrankenpolizze optimal behandelt.
Die private Reiseversicherung kommt im Übrigen auch für eine etwaige Rückholung eines verletzten Reisenden vom Urlaubsort in sein Heimatland auf. Diese Kosten würde die EKVK im Rahmen der Sozialversicherung grundsätzlich nicht übernehmen, auch nicht innerhalb der EU.