Gegen teure Überraschungen auf der Fernreise
(kunid) Zwischen Nord- und Südpol ist schon fast jede exotische Region touristisch erschlossen. In vielen Ländern sind ein Visum und mehrere Impfungen verpflichtend. Ein Versicherungspaket sichert zudem spezielle Risiken ab, die durch die Auslandsreise entstehen.
Ob Dschungelfahrt auf dem Amazonas, Badeurlaub an den Traumstränden in Thailand oder Safari in Afrika – für all diese Fernreiseziele braucht es eine besondere Reisevorbereitung.
Idealerweise vereinbart man beispielsweise bereits drei bis vier Monate vor dem eigentlichen Urlaubsantritt einen Besuch bei einem Hausarzt, um die für den Trip nötigen Impfungen zu klären. Denn mit der Prophylaxe muss oftmals frühzeitig begonnen werden, da einige Impfstoffe erst nach mehreren Wochen wirken.
Notwendige Impfungen
Für Reisen nach Lateinamerika sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A/B, Typhus, Tollwut, Tetanus und Diphtherie wichtig. Eine Gelbfieberimpfung ist für die Einreise in West- und Zentralafrika sogar verpflichtend.
Bei Asien- und Afrikareisen werden von Gesundheitsexperten der Dreifachimpfstoff gegen Kinderlähmung, Diphtherie und Tetanus wie auch Impfungen gegen Hepatitis A/B, Meningokokken-Meningitis, Typhus und Tollwut dringend angeraten. Speziell in Asien ist auch eine Impfung gegen die weitverbreitete japanische Enzephalitis nötig.
Mehr Informationen zu den empfohlenen oder auch vorgeschriebenen Impfungen in den einzelnen Ländern gibt es auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des Instituts für Reise- und Tropenmedizin. Auch im Webauftritt des Außenministeriums sind für jedes Land neben Angaben zur Visumspflicht und Sicherheitshinweisen Hinweise zum Thema Impfung zu finden.
Papierkram frühzeitig erledigen
Die Gültigkeit des Reisepasses gilt es ebenfalls frühzeitig zu prüfen. Auch ein möglicherweise notwendiges Visum muss rechtzeitig beantragt werden. Denn auf die Verlängerung oder Ausstellung der Dokumente muss man unter Umständen einige Wochen warten.
Für den Fall des Verlustes oder Diebstahls der wichtigsten Dokumente wie Reisepass, Flugticket und Reservierungen sind vorher angefertigte Kopien dieser Unterlagen hilfreich.
Wichtige Telefonnummern und Anlaufstellen – etwa von den Auslandsvertretungen – können im Notfall nützlich sein. Unterstützung bei Schwierigkeiten im Urlaubsland bietet auch der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums, der unter anderem unter den Telefonnummern +4350 11504411 beziehungsweise +431 901154411 im Ausland erreichbar ist.
Wenn die Reise nicht angetreten werden kann
Nach dem Buchen der Reise können unerwartete Ereignisse eintreten, die den Antritt der Reise unmöglich machen.
Dies kann beispielsweise infolge schwerer Verletzungen, plötzlich auftretender Krankheiten oder auch aufgrund eines schwerwiegenden Feuer- oder Einbruchschadens am Eigentum des Reisenden oder eines Mitreisenden, aber auch der Tod eines Familienangehörigen der Reisenden der Fall sein.
Dann können Stornokosten von bis zu 100 Prozent des Reisepreises anfallen. Eine zeitnah zur Buchung abgeschlossene Reiserücktritts- oder auch Reisestorno-Versicherung kommt je nach Vertragsvereinbarung in den genannten und einigen weiteren Fällen für die anfallenden Kosten auf. Es gibt sie als Einmalpolizzen oder für das ganze Jahr.
Krank im Urlaub
Ferne Länder bedeuten oft auch ungewohnte Lebensmittel und Zubereitungen, Trinkwasser in zweifelhafter Qualität, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen an touristischen Einrichtungen und mangelnde medizinische Versorgung. Somit ist vielfach die Gefahr von Krankheiten und Unfällen erhöht, während gleichzeitig die Behandlungs-Möglichkeiten vor Ort nicht den gewohnten Standards entsprechen. Und auch für „normale“ Erkrankungen und Unfälle stellt sich die Frage, wer für anfallende Behandlungs- und Transportkosten aufkommt.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet anfallende Krankheitskosten nur in den Ländern wie den Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, mit denen ein entsprechendes Sozialversicherungs-Abkommen oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht. Hier gilt dementsprechend die Europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK), die auf der Rückseite der Krankenkassen-e-Card aufgedruckt ist. Bei Staaten mit bilateralen Abkommen wie Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und die Türkei wird ein Urlaubskranken- oder auch Auslandsbetreuungs-Schein benötigt. Dieser ist beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse erhältlich.
Allerdings ist damit auch in solchen Ländern oft nur eine Grundversorgung gegeben. Zudem muss man damit rechnen, nur als Selbstzahler optimal versorgt zu werden. Der Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Österreich wird beispielsweise in der Regel nicht von der sozialen Krankenversicherung übernommen. Für einen eventuell notwendigen Rücktransport wird teils ein fünfstelliger Betrag berechnet. Wer sich vor solchen Risiken schützen will, schließt sinnvollerweise eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ab.
Bedarfsgerechter Versicherungsschutz
Entsprechend den individuellen Gegebenheiten können weitere Reiseversicherungen sinnvoll sein. So ist die Notwendigkeit einer Reisegepäckversicherung bei einem Badeurlaub mit kleinem Gepäck anders zu beurteilen, als bei einer Expedition mit teurer Ausrüstung oder bei einem Urlaub mit wertvoller Sport- und/oder Fotoausrüstung.
Manche Reisebüros bieten auch Versicherungsverträge wie Reisehaftpflicht- oder Reiseunfall-Polizzen mit an. Diese Kosten kann man sich sparen, wenn man eine private Haftpflicht-Polizze und eine private Unfallversicherung hat, da diese nicht nur, aber eben auch im Urlaub gelten können.
Eine geplante Reise ist eine gute Gelegenheit, den Schutz der vorhandenen Versicherungspolizzen zu überprüfen. Ein Versicherungsfachmann berät bedarfsgerecht, welcher zusätzliche Versicherungsschutz für die geplante Reise notwendig und was bereits über bestehende Versicherungsverträge abgedeckt ist. Passend abgesichert steht einem unbeschwerten Urlaubsgenuss dann nichts mehr im Wege.