Wenn Bello mitreisen soll

Wenn Bello mitreisen soll

(kunid) Wer seinen vierbeinigen Liebling mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich nicht nur Gedanken um ein tiergerechtes Reisedomizil machen, sondern bereits zwei bis drei Monate vor der Reise wichtige Entscheidungen und Vorbereitungen treffen. Vieles wie notwendige Papiere und wichtige Impfungen kann nämlich nicht erst kurz vor Reisebeginn organisiert werden.

Grundsätzlich ist es wichtig, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ein- und Ausreise mit dem Hund in das gewünschte Reiseziel möglich ist. In manche Länder dürfen bestimmte Hunderassen beispielsweise nicht einreisen.

So dürfen zum Beispiel in Dänemark, Frankreich oder Ungarn bestimmte als gefährlich geltende Hunderassen wie Pitbull Terrier oder Staffordshire Terrier nicht einreisen.

Andere Länder – andere Vorschriften und Gegebenheiten

Je nach Urlaubsland kann es auch diverse andere gesetzliche Regelungen geben, wie das verpflichtende Mitführen einer Leine und/oder eines Maulkorbes, das Vorweisen bestimmter Impfungen und/oder Behandlungen zum Beispiel gegen Bandwürmer, die zu beachten sind.

Außerdem sollte an die Gesundheit des Tieres gedacht werden. Ein gemäßigtes Klima bekommt dem Hund beispielsweise meist besser als südliche Hitze oder tropische Schwüle.

In manchen Urlaubsregionen übertragen unter anderem Insekten wie Zecken oder Fliegen verschiedene Infektionskrankheiten, die für den Hund lebensgefährlich werden können. Manche Urlaubsgebiete kommen schon wegen strenger Einreisebestimmungen nicht als Urlaubsziel infrage. So wird beispielsweise in Hawaii eine 120-tägige Quarantäne für Hunde bei der Einreise verlangt.

Wo die passenden Informationen zu finden sind

Seit 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Drittländern innerhalb und der EU neue Tiergesundheits-Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Unter anderem ist darin festgelegt, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Zudem muss ein EU-Heimtierausweis, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind, mitgeführt werden.

Werden die Einreisebedingungen des Urlaubslandes nicht erfüllt, kann es zur Zurückweisung an der Grenze kommen. Neben einem Bußgeld für den Tierhalter kann dem Haustier Quarantäne oder sogar die Tötung drohen. Informationen zu den Einreisebedingungen der einzelnen Länder gibt es bei den jeweiligen Länderbotschaften beziehungsweise den landesspezifischen Veterinärdienststellen. Fragen dazu kann teils auch der Tierarzt beantworten.

Auch bei der Wiedereinreise nach Österreich gibt es einiges zu beachten. Was dies im Einzelnen ist, ist einem herunterladbaren Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu entnehmen. Das BMG bietet zudem ein herunterladbares Faltblatt im PDF-Format mit diversen weiteren Informationen rund um das Thema „Urlaub mit Haustieren“.

Reisen mit dem Auto

Wenn der Hund gerne im Auto mitfährt, steht einer Urlaubsreise mit dem Pkw eigentlich nichts entgegen. Allerdings muss das Haustier im Auto laut Straßenverkehrsordnung in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern ausreichend gesichert sein.

Geeignet dazu sind Hundetransportboxen, Autogurte für den Hund oder Transportkäfige. Ein einfaches Absperrgitter zwischen dem Gepäckraum eines Kombis und dem Fahrgastraum genügt nicht.

Grundsätzlich sollten auf der Fahrt stündlich Pausen eingelegt werden, damit das Tier Gassi gehen und Wasser trinken kann. Hechelt oder gähnt der Hund bei Kurven oder Steigungen, kann es sein, dass er Probleme mit seinem Ohrendruck hat. Er sollte dann sofort etwas zu kauen erhalten.

Fliegen und Bahnfahrten

Zugreisen sollten besser außerhalb der Hauptreisezeit unternommen werden, da es sonst dem Hund zu „eng“ werden könnte. Kleine Hunde können normalerweise im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden.

Für größere Vierbeiner wird in der Regel der halbe Fahrpreis eines Erwachsenen (Kinderpreis) fällig. Zudem müssen sie an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Auch Flugreisen sind möglich. Bei vielen Fluglinien dürfen jedoch nur kleinere Hunde in einem Transportbehälter mit in die Passagierkabine. Größere Tiere müssen meist in einer flugtauglichen Hundetransportbox im Gepäckraum mitfliegen. Oftmals wird für ängstliche oder unruhige Hunde für den Flug die Verabreichung eines leichten Beruhigungsmittels empfohlen.

Tipps für unterwegs

Prinzipiell sollte der Hund vor der Abreise gesund sein. Um Gesundheitsprobleme zu vermeiden, ist es sinnvoll, dem Tier zwölf Stunden vor der Abreise nichts mehr zu fressen, sondern nur zu trinken zu geben. Auch im Urlaub sollte das gewohnte Hundefutter gefüttert werden – insbesondere bei heißen Temperaturen jedoch nur in kleinen Portionen.

Zur Grundausstattung für die Reise zählen neben Kauknochen, genügend Wasser, Hundedecke und -spielzeug ein Halsband mit Adresshinweis der Heimat- und Urlaubsadresse sowie der Handynummer des Hundehalters, eine Leine, der EU-Heimtierausweis und der Impfpass des Tieres.

Eine vernünftig ausgestattete Reiseapotheke für den Hund enthält unter anderem Desinfektionsmittel, Wundspray, Zecken- und Würmerprophylaxe, Augen- und Ohrentropfen, Antibiotika und Tabletten gegen Durchfall und Erbrechen.

Sicherheit für Hund und Tierhalter

Es empfiehlt sich, für alle nicht absehbaren Ereignisse, auch die Telefon- und Versicherungsnummer der Tierhalter-Haftpflichtversicherung bei sich zu haben.

Grundsätzlich ist für alle Hundehalter – unabhängig von einer Urlaubsfahrt – der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung wichtig. Denn Frauchen und Herrchen haften unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden, die der vierbeinige Liebling anrichtet, in unbegrenzter Höhe.

Übrigens: Eine Tierkrankenversicherung schützt im Fall des Falles nicht nur die Urlaubskasse. Sie hilft die finanzielle Belastung zu reduzieren, wenn der Hund zum Tierarzt muss. Die Versicherung übernimmt beispielsweise anfallende Operations- und Heilbehandlungskosten bis zur vereinbarten Höhe. Viele Verträge gelten auch während einer Urlaubsreise.


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