Über 15.400 Wohnungseinbrüche im Jahr
(kunid) Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden letztes Jahr insgesamt 15.479 Anzeigen wegen Einbruch in Wohnungen und Einfamilienhäuser erstattet. Das waren zwar 137 Fälle weniger als noch im Jahr 2011, allerdings bedeutet jeder Einbruch für den Betroffenen nicht nur einen materiellen Verlust, sondern auch eine psychische Belastung. Umso wichtiger ist es für den Einzelnen, dass wenigstens die finanziellen Schäden schnellstmöglich behoben werden können.
Egal ob man in einer Villa, einem Einfamilienhäuschen, einer Eigentumswohnung, einem Bauernhaus oder in einem Wohnblock wohnt, Einbruchsdelikte können jeden treffen. Daher sollte jeder Haushalt über eine entsprechende Haushaltsversicherung verfügen.
Der Schutz einer Haushaltsversicherung
Die Haushaltsversicherung leistet nicht nur bei Feuer, Sturm, Leitungswasser und Glasbruch, sondern auch bei Einbruchdiebstahl für das gestohlene Hab und Gut in einer Wohnung. Je nach Vereinbarung in der Polizze werden auch Folgekosten, beispielsweise für den nach einem Einbruch oft notwendigen Austausch von Schlössern oder für die Wiederbeschaffung von Dokumenten, übernommen.
Selbst Vandalismusschäden, also Schäden durch mut- oder böswillige Zerstörung des Wohnungsinhalts im Zuge eines Einbruchdiebstahls, können mitversichert werden.
Bei älteren Polizzen sollte überprüft werden, ob die versicherten Gefahren noch mit aktuellen Absicherungs-Möglichkeiten mithalten können. Beispielsweise haben oft nur neuere Verträge die häufig vorkommenden Vandalismusschäden nach einem Einbruch mit eingeschlossen.
Wertvolle Dinge separat absichern
Zudem gilt es darauf zu achten, dass die Versicherungssumme noch stimmt, oder ob nicht der Wert des Wohnungsinhaltes diese bereits deutlich übersteigt, denn in diesem Fall würde man weniger von der Versicherung bekommen als tatsächlich beschädigt wurde.
Der Versicherungskaufmann ist gerne behilflich, die richtige Versicherungssumme zu ermitteln und den bisherigen Schutz zu überprüfen.
Wer sehr teure Wertsachen wie Schmuck oder Kunstgegenstände hat, sollte sich beispielsweise beraten lassen, inwieweit es sinnvoll ist, für diese eine eigene Schmuck- oder Kunstversicherung abzuschließen. Hier können oftmals nicht nur höhere Versicherungssummen als in der Hausratpolizze abgesichert werden, sondern auch weitere Risiken wie die versehentliche Beschädigung oder der einfache Diebstahl.
Für Versicherung reichen Fotos meist nicht
Nach einem Einbruch ist es wichtig, unverzüglich den Versicherer bei dem die Haushalts-, Schmuck- und/oder Kunstversicherung besteht, über das Verbrechen zu informieren. Um eine schnelle Entschädigung durch die Versicherung zu ermöglichen, sollten möglichst präzise und aussagekräftige Dokumente zur Qualität der entwendeten Wertgegenstände vorliegen. Damit kann der Versicherer den tatsächlichen Schaden zeitnah feststellen. Hier reichen Fotos alleine nicht aus.
Bei teuren Wertsachen ist es sinnvoll, diese bereits beim Kauf von einem Experten schätzen zu lassen. Konkrete schriftliche Angaben über Goldgehalt, Gewicht und Edelsteinqualitäten erleichtern die Arbeit des Versicherers und beschleunigen damit die Schadensabwicklung.
Bei Uhren und anderen Schmucksachen ist eine Echtheit meist nur mit dem Originalzertifikat des Herstellers nachzuweisen, da viele Fälschungen und Nachahmerprodukte auf einem Foto vom Original nicht zu unterscheiden sind. Sinnvollerweise sollten die Zertifikate jedoch nicht zusammen mit den Wertsachen aufgehoben werden, da diese ebenfalls ein beliebtes Diebesgut sind.