Der will doch nur spielen
(kunid) Wer einen Hund hat, muss dafür haften, wenn sein geliebter Vierbeiner einen Schaden anrichtet, außer er kann beweisen, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Da dieser Beweis oftmals schwierig zu erbringen ist, ist es wichtig, dass Hundebesitzer im Schadenfall finanziell abgesichert sind.
Jährlich werden in Österreich mehr als 3.000 Bissverletzungen durch Hunde ärztlich behandelt. Im überwiegenden Maße sind vor allem Kinder betroffenen. Fachleute gehen zudem von einer erheblichen Dunkelziffer aus, da viele Bissverletzungen nicht angezeigt werden.
Doch nicht nur beißende Hunde können einen immensen Schaden anrichten. Auch wenn sich das Tier vor etwas erschreckt, deswegen unkontrolliert über die Straße läuft und einen Unfall verursacht, kann dies teuer werden. Der Hundehalter muss nämlich notfalls dafür aufkommen, wenn er nicht beweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
Gesetzliche Haftung
Gemäß Paragraf 1320 AGBG (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) heißt es: „Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.“
Eine nicht zuletzt auch finanzielle Absicherung für den Hundehalter bietet eine Hundehaftpflicht-Versicherung. Sie übernimmt nicht nur die durch das Tier verursachten Personen- oder Sachschäden sowie eventuell damit verbundene gerichtliche und außergerichtliche Kosten, sondern wehrt gegebenenfalls auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.
In vielen Haushalts- oder Eigenheimversicherungen kann das Risiko der Hundehaftpflicht kostenlos oder gegen einen geringen Aufpreis in den Vertrag eingeschlossen werden. Wichtig ist, dass man dem Versicherer die Anschaffung des Hundes meldet und sich eventuell den Einschluss des Risikos in einer der genannten Polizzen bestätigen lässt.
Damit Hund und Herrchen abgesichert sind
In zwei Bundesländern gibt es bereits eine Pflichtabsicherung: In Wien und Oberösterreich muss jeder Hundehalter für neugeborene Hunde eine Hundehaftpflicht-Versicherung haben. Es ist jedoch auch für alle anderen Hundebesitzer ratsam, eine derartige Polizze abzuschließen, da selbst ein harmloses Schoßhündchen enorme Schäden verursachen könnte, wenn es beispielsweise entwischt und ein ihm ausweichendes Auto einen Unfall verursacht.
Grundsätzlich sollte jeder Hundebesitzer wissen, welche Regeln und Pflichten das Bundesland und die Gemeinde, in denen er wohnt, für die Haltung des Tieres vorschreibt. Anderenfalls gefährdet er den Versicherungsschutz bei einer abgeschlossenen Hundehaftpflicht-Polizze und muss außerdem noch mit einer Geldstrafe rechnen. So ist beispielsweise die Maulkorb- und Leinenpflicht in jedem Bundesland bis hin zu jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt. Daher sollten Hundebesitzer unbedingt bei ihrer Gemeinde nachfragen, was sie diesbezüglich beachten sollten.
Nicht nur wenn ein Hund einen anderen schädigt, auch wenn der Hund selbst verletzt oder krank wird, kann eine notwendige Tierarztbehandlung die Haushaltskassa stark belasten. Eine entsprechende Tierkrankenversicherung für Hunde schützt davor.