Medikamente, die Fahrzeuglenker meiden sollten

Medikamente, die Fahrzeuglenker meiden sollten

(kunid) Arzneimittel werden in der Regel genommen, um das Wohlbefinden und den Heilungsprozess zu verbessern. Doch sie können auch das Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen mindern. Wer bedenkenlos rezeptpflichtige, aber auch frei erhältliche Medikamente einnimmt und dann mit dem Auto oder Motorrad fährt, bringt unter Umständen nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr.

Zahlreiche chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck erfordern von den Betroffenen eine regelmäßige Medikamenteneinnahme. Doch auch bei Unwohlsein, beispielsweise bei Kopf- oder Magenschmerzen, Husten, Schnupfen oder Übelkeit, greifen viele gerne zu Arzneimitteln.

Experten gehen jedoch davon aus, dass sich ungefähr jedes fünfte Arzneimittel negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Medikamentenwirkstoffe können die Reaktionszeiten verlangsamen, zu Fehleinschätzungen von Gefahrensituationen führen, das Sehvermögen beeinträchtigen, aber auch Müdigkeit oder ein aggressives Fahrverhalten hervorrufen.

Der Arzt oder Apotheker hilft weiter

Prinzipiell ist es daher ratsam, den Arzt oder Apotheker zu fragen, ob und wann man nach der Einnahme des verschriebenen oder gewünschten Arzneimittels wieder ein Fahrzeug fahren kann. Oftmals gibt es auch ein Alternativpräparat, das die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflusst. Auf alle Fälle ist es wichtig, sich über mögliche Beeinträchtigungen der Verkehrstüchtigkeit durch einen Blick auf die Medikamentenpackung und in die Gebrauchsinformation zu informieren.

Arzneimittel, die die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, müssen nämlich laut Paragraf 14 Gebrauchsinformations-Verordnung und Paragraf 13 Kennzeichnungs-Verordnung entsprechende Warnhinweise im Beipacktext beziehungsweise auf der Verpackung enthalten.

Vorsicht im Straßenverkehr ist nach Experten unter anderem bei folgenden Arzneimitteln geboten: Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antiallergika, Augentropfen, Psychopharmaka, Hustenblocker, Insulin und andere Diabetes-Präparate, alkoholhaltige Medikamente sowie Epilepsie-Präparate. Wer für eine ambulante Behandlung ein Narkosemittel verabreicht bekommen hat, sollte nach Expertenmeinung mindestens 24, besser 48 Stunden danach kein Kfz selbst fahren. Dies gilt selbst bei lokalen Betäubungen durch den Zahnarzt.

Mehrfache Bestrafung möglich

Prinzipiell schützt Unwissenheit nicht vor einer Strafe. Wer trotz einer Fahruntauglichkeit durch Medikamenteneinnahme ein Fahrzeug lenkt, kann von der Polizei an der Weiterfahrt gehindert werden. Bei einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit im Sinne von Paragraf 58 StVO (Straßenverkehrsordnung) droht zudem eine Verwaltungsstrafe.

Fahrzeuglenker, die Medikamente einnehmen, ohne sich über deren mögliche Auswirkungen zu informieren, handeln unter Umständen auch grob fahrlässig. Wird die Medikamenteneinnahme als Unfallursache nachgewiesen, könnte der Kfz-Versicherer beispielsweise den Kaskoschutz verweigern.

Der Kfz-Haftpflichtversicherer des unter Medikamenteneinfluss stehenden Unfallverursachers muss dem Geschädigten zwar den Schaden ersetzen. Allerdings wäre der Versicherer unter Umständen berechtigt, beim fahruntüchtigen Lenker einen Regress in Höhe von bis zu 11.000 Euro einzufordern.


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