Stürmische Gefahren
(kunid) Windgeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h sind auch in Österreich keine Seltenheit. Jedes Jahr entstehen dadurch hohe, nicht vorhersehbare Sturmschäden an Autos und Gebäuden. Die passenden Versicherungspolizzen helfen, damit Auto- und Immobilienbesitzer aber auch private Haushalte vor solchen Schäden finanziell abgesichert sind.
Zu den schwersten Stürmen von Jänner bis April zählten in den vergangenen sechs Jahren beispielsweise die Sturmtiefs und Orkane „Kyrill“, „Paula“, „Emma“, „Klaus“ und „Xynthia“.
Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind versicherbar. Allerdings muss dazu eine entsprechende Polizze für das Gebäude, den Hausrat und/oder das Fahrzeug bestehen. Zudem muss die Windgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen haben.
Ist die Windgeschwindigkeit höher als 75 km/h, sind Schäden an Häusern und Hausdächern sowie Kaminen und das Abreißen stärkerer Äste keine Seltenheit. Bei Stürmen mit Windgeschwindigkeiten in der Spitze bis zu 200 km/h werden nicht nur Dächer abgedeckt, sondern auch Fahrzeuge, Gebäude und Einrichtungsgegenstände durch umgestürzte Bäume oder Dachziegel beschädigt.
Absicherung der Immobilie
Wer seine Immobilie unter anderem gegen Sturmschäden absichern möchte, benötigt eine Eigenheim- oder auch Wohngebäude-Versicherung. Eine derartige Polizze kommt beispielsweise für Schäden auf, die infolge eines Sturms durch umgefallene oder abgebrochene und umherfliegende Bäume, Äste und Dachziegel am Gebäude entstanden sind. Wurden durch den Sturm Dächer abgedeckt, Fenster- oder Türscheiben eingedrückt, sind auch die Folgeschäden durch eindringenden Hagel, Regen oder Schnee versichert.
In einer Eigenheim- oder Gebäude-Polizze sind alle fest in das Gebäude eingebauten Gegenstände wie Tapeten und Fliesen, fest verklebte Teppichböden, eine Einbauküche oder auch die fest verbauten Sanitäranlagen abgesichert. Neben dem Sturmrisiko sind meist auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und deren Folgeschäden mitversichert. Außerdem sind in einer derartigen Polizze auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen versichert.
Absicherung des Hausrates
Um Sturmschäden, die am Hausrat entstanden sind, ersetzt zu bekommen, ist eine Haushalts-Versicherung notwendig. Zum versicherten Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Dazu gehören beispielsweise Möbel, auch wenn sie an den Wänden aufgehängt oder angeschraubt wurden, sowie Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Elektro- und Hi-Fi-Geräte, Computer und Bücher.
Wenn Mieter oder Wohnungseigentümer Einbauten und Zusatzausstattungen, die Hausbesitzer normalerweise über eine Eigenheimversicherung abdecken können, selbst angeschafft haben und dafür verantwortlich sind, gelten auch diese über die Haushaltsversicherung als mitversichert.
Abgesichert sind neben dem Sturmrisiko ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h, üblicherweise auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruchdiebstahl, Beraubung, ungewollt austretendes Leitungswasser, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch. Auch die Folgeschäden eines Risiko sind mitversichert, also beispielsweise, wenn ein Sturm ein Dach abgedeckt hat und dadurch die Möbel in der Wohnung durch eindringenden Regen beschädigt werden.
Sturmschäden am Autos sind versicherbar
Sturmschäden am Auto werden durch eine Teilkasko-Versicherung, auch Elementarkasko-Versicherung genannt, abgedeckt.
In der Regel sichert die Teilkasko-Versicherung Schäden durch Sturm aber auch durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Lawinen, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck ab. Versichert sind dabei direkte Sturmschäden, also wenn der Sturm den Wagen beispielsweise von der Straße weht, aber auch indirekte Schäden. Letzteres liegt vor, wenn das Auto durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste beschädigt wird.
Eine Vollkasko-Polizze deckt ebenfalls Sturmschäden ab. Denn eine vereinbarten Vollkasko-Versicherung deckt nicht nur alle Schäden, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind, sondern auch alle in der Teilkasko-Versicherung abgesicherten Risiken ab.