Wenn Verkehrszeichen vom Schnee bedeckt sind
(kunid) Bei verschneiten Verkehrsschildern und vom Schnee zugedeckten Bodenmarkierungen ist deren Bedeutung nicht immer zu erkennen. Es stellt sich in dieser Situation die Frage, ob die Anweisungen für Fahrzeuglenker trotzdem gültig sind. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat dazu Antworten gegeben.
Ist die genaue Bedeutung von Verkehrsschildern aufgrund ihrer äußeren Form, wie beispielsweise das Stopp- oder Vorrang-Schild, erkennbar, selbst wenn sie verschneit sind, behalten sie ihre Gültigkeit. Können jedoch schneebedeckte Verkehrszeichen nicht identifiziert werden, sind sie ungültig und es ist die allgemeine Verkehrssituation zu beachten, wie zum Beispiel bei den dreieckigen Gefahren- und den runden Verbots- oder Beschränkungszeichen.
Hier muss man zwar vorsichtig sein, aber der Gesetzgeber erwartet nicht, dass die Autofahrer diese befolgen, wenn sie eingeschneit und somit unkenntlich sind. Der Grund: Die Schilder können unterschiedlichste Bedeutungen haben und beispielsweise eine Geschwindigkeits-Begrenzung anordnen oder vor einer Gefahrenstelle warnen.
Manche Verkehrshinweise verlieren ihre Gültigkeit
Auch Verkehrsregeln, die ausschließlich durch Bodenmarkierungen kundgemacht werden, verlieren an Rechtsgültigkeit, wenn die Markierungen aufgrund der Schneelage nicht mehr erkennbar sind, so das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV). Sind Richtungspfeile auf der Fahrbahn vom Schnee bedeckt und deshalb nicht erkennbar, muss sich der Fahrzeuglenker an die Fahrregeln der Straßenverkehrsordnung halten.
„Ortskundige, die wissen, wie die Richtungspfeile normalerweise verlaufen, sollten darauf achten, dass die Verkehrsteilnehmer sich anders verhalten als gewohnt“, betont Dr. Armin Kaltenegger vom KFV. Einige Gerichtsurteile zeigen zudem, dass man von Ortskundigen erwartet, die Verkehrszeichen auf ihren gewohnten Strecken, die sie regelmäßig fahren, zu kennen. Sie müssen sich daher auch an die Schilder halten, selbst wenn diese zugeschneit sind.
Auch Bodenmarkierungen, die zwar vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar sind, müssen weiter beachtet werden, wenn es ein zu identifizierendes Verkehrszeichen gibt, das den Sinn der Markierungen verdeutlicht. Beispielsweise gilt eine durch eine Bodenmarkierung gekennzeichnete Kurzparkzone auch dann, wenn die Markierung vom Schnee bedeckt ist, aber ein Schild auf diese Zone hinweist.
Gefährlicher Schnee auf dem Fahrzeug
Prinzipiell sollte vor der Fahrt das Fahrzeug, insbesondere die Scheiben, Scheinwerfer und das Fahrzeugkennzeichen, von Schnee und Eis befreit werden. Wie das KFV warnt, können „Sehschlitze“ an den Scheiben zu lebensgefährlichen Situationen führen und daher auch von der Exekutive sanktioniert werden.
Wer mit Schneemassen und Eisplatten auf dem Dach, der Motorhaube oder dem Kofferraum fährt, gefährdet unter Umständen sich und andere. Denn dieser Belag könnte auf nachkommende Fahrer, aber auch Fußgänger fallen und einen Schaden anrichten. Zudem können die Schneemassen des Autodaches bei starken Bremsmanövern – oder der Schnee auf der Motorhaube – auf die eigene Frontscheibe rutschen und die Sicht dadurch behindern.
Zur eigenen Sicherheit und das der anderen Verkehrsteilnehmer empfiehlt sich, auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Allerdings sollten Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten nur bei Sichtbehinderung, also bei Nebel und starkem Schneefall, verwendet werden. Nebelscheinwerfer dürfen darüber hinaus rechtlich auch auf engen oder kurvenreichen Strecken angeschaltet sein.
Winterliche Fahrweise
Generell ist es insbesondere im Winter wichtig, besonders vorsichtig zu fahren – und das nicht nur deshalb, weil man Verkehrszeichen übersehen könnte. Denn bei Schnee und Glätte wird der Bremsweg oft unterschätzt, wodurch es oft zu Unfällen kommt.
Während der Bremsweg beispielsweise auf einem trockenen und griffigen Belag im Sommer bei Tempo 100 rund 40 Meter beträgt, verlängert er sich bei Minustemperaturen und auf vereister Straße auf fast 300 Meter.
Das KFV empfiehlt, bei Schnee etwa nur mit maximal halber Geschwindigkeit und doppeltem Sicherheitsabstand wie auf trockener Fahrbahn zu fahren. Auf Eis sollte man sogar mit maximal einem Viertel der Geschwindigkeit, dafür aber mit dreifachem Sicherheitsabstand unterwegs sein. Besondere Vorsicht ist bei Kuppen, Brücken, Walddurch- und Tunnelausfahrten geboten.