Erleichterung bei der Prämienzahlung

Erleichterung bei der Prämienzahlung

(kunid) Wer seine Versicherungsprämien nicht jährlich, sondern monatlich oder quartalsweise bezahlt, muss dafür in der Regel einen Zuschlag auf seine Jahresprämie zahlen. Es gibt jedoch auch kostenfreie Möglichkeiten einer entlastenden Beitragsaufteilung.

Viele Versicherungsbeiträge sind in der Regel jährlich im Voraus fällig. Gegen Entrichtung eines Ratenzahlungs-Zuschlages ist üblicherweise eine halb- oder vierteljährliche, manchmal auch eine monatliche Zahlung möglich.

Einige Versicherer verzichten jedoch auf den Unterjährigkeits-Zuschlag, wenn die Prämien per Bankeinzug bezahlt werden. Bei der Autoversicherung ist dies jedoch nicht möglich, da hier das Finanzamt die motorbezogene Versicherungssteuer im Voraus berechnet. Wünscht der Versicherte hier eine unterjährige Zahlweise, werden für eine halbjährige Zahlung sechs Prozent, für eine vierteljährliche acht Prozent und für eine monatliche zehn Prozent verlangt.

Ratenzahlungszuschlag verteuert die Jahresprämie

Je nach Versicherer kann der Ratenzahlungszuschlag unterschiedlich sein. Er kann beispielsweise drei Prozent für eine halbjährliche, fünf Prozent für eine vierteljährliche und zehn Prozent für eine monatliche Zahlweise betragen.

In der Regel wird der Zuschlag auf den vollen Jahresbeitrag gerechnet. Gestundet wird jedoch nur ein Teil der Prämie. So würde bei einer vierteljährlichen Zahlungsweise, für die ein Zuschlag von beispielsweise fünf Prozent berechnet wird, der Effektivzins im Jahr bei stattlichen 13 Prozent liegen.

Hauptfälligkeiten verschieben

Um die zusätzlichen Kosten für eine Ratenzahlung zu vermeiden, kann man beispielsweise die Hauptfälligkeiten der verschiedenen Polizzen möglichst gleichmäßig auf das Jahr verteilen. So könnte beispielsweise die Autoversicherung im Januar fällig werden, die Lebensversicherung im Februar, die Haushaltsversicherung im März, die private Krankenversicherung im Mai und die private Unfallversicherung im Juli.

Viele Versicherer gestalten die Fälligkeit des Jahresbeitrages nach den Wünschen der Kunden. Auch nachträgliche Änderungen sind in der Regel kein Problem. Auch andere unregelmäßige Ausgaben, wie beispielsweise vierteljährliche Hypothekenzinsen, sollten bei der Planung der Zahlungszeitpunkte mit einbezogen werden, um eine möglichst entlastende Ausgabenaufteilung für das eigene Haushaltsbudget zu erreichen.


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