Die wichtigsten Details zum neuen Führerschein
(kunid) Seit Kurzem stellen die Behörden den neuen befristeten Führerschein im Plastik-Scheckkarten-Format aus. Die Novelle bringt außerdem Änderungen bei den Führerscheinklassen.
Bislang gibt es in der Europäischen Union eine Vielzahl unterschiedlicher Papier- und Plastikmodelle des Führerscheins. Das wird nun mit der am 19. Jänner in Kraft getretenen Änderung infolge der Dritten EU-Führerschein-Richtlinie anders: Sie sieht vor, dass die Führerschein-Vielfalt schrittweise durch ein europäisches Standardmodell abgelöst wird.
„Die Verkehrspolizei in Europa muss derzeit in der Lage sein, über 100 unterschiedliche Modelle von Papier- und Plastikführerscheinen zu erkennen. Die Lichtbilder sind mitunter völlig veraltet, die Klassen, für die die Fahrerlaubnis gilt, unklar und die Dokumente unter Umständen leicht zu fälschen“, heißt es seitens der EU-Kommission.
Alle 15 Jahre neuer Führerschein für Pkw- und Kraftradfahrer
Konkret sind laut der Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) ab sofort alle neuen europäischen Führerscheine in einem neuen Plastik-Scheckkarten-Format auszustellen. Führerscheine für Pkw- und Kraftradfahrer (Klassen AM, A1, A2, A, B und BE) sind alle 15 Jahre zu erneuern. Damit schöpft Österreich die volle Frist aus: Laut Richtlinie muss sie zwischen zehn und 15 Jahren liegen.
Dabei handle es sich aber lediglich um eine administrative Befristung, unterstreicht das Verkehrsministerium (BMVIT): „Wer sie versäumt, läuft keine Gefahr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.“ Die Befristung ist auch nicht mit einer zusätzlichen Prüfung und auch nicht mit „Auffrischungskursen“ verbunden.
Für Bus- und Lkw-Fahrer (Klassen C (C1), CE (C1E), D (D1) und DE (D1E)) ist grundsätzlich alle fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle zwei Jahre, eine Erneuerung sowie eine ärztliche Untersuchung vorgesehen.
Zweck des regelmäßigen Umtausches ist, dass Informationen des Führerscheins wie Lichtbilder und Familiennamen auf dem neusten Stand gehalten und Sicherheitsmerkmale an neue Technologien angepasst werden können, so die EU-Kommission.
Keine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung
Verpflichtende Gesundheits-Untersuchungen für die Verlängerung des Führerscheins wird es in Österreich – wenngleich die EU anderes empfiehlt – ebenfalls nicht geben, betont Verkehrsministerin Doris Bures. Sie setzt auf freiwillige Gesundheitschecks.
Es gebe keine Belege dafür, dass Menschen ab einem gewissen Alter risikoreicher unterwegs sind, so das Verkehrsministerium. Staaten mit verpflichtenden Gesundheits-Untersuchungen würden keine besseren Unfallstatistiken aufweisen.
Neues Design, Sicherheitsmerkmale
Der neue Führerschein hat eine Reihe von Sicherheitsmerkmalen, die ihn vor Fälschung schützen sollen. Mit Inkrafttreten der Führerscheinnovelle erhält der österreichische Führerschein ein neues Design und weist folgendes auf:
- transparentes, optisch-variables Sicherheitsmerkmal als zusätzlichen Schutz vor Verfälschung der Fotos;
- taktile (mit dem Tastsinn spürbare) Schrift, die mittels Laser auf die Karte gebrannt wird;
- sekundäres Foto in Form eines Kippbildes (zusätzliches Sicherheitselement, Führerscheinfoto in verkleinerter Form und als Kippbild);
- Mikroschrift, die nur mit einer Lupe wahrnehmbar ist.
Die bisher ausgegebenen rosa Führerscheine und Scheckkarten-Führerscheine können jedoch noch für einige Zeit weiterverwendet werden: Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind, sofern nicht eine Umschreibung aufgrund anderer Bestimmungen des FSG erforderlich ist, spätestens bis zum 19. Jänner 2033 umzuschreiben.
Eine Neuausstellung des Führerscheins ist beispielsweise nötig, wenn sich Daten ändern, der Führerschein verloren geht, gestohlen wird oder das Dokument Beschädigungen aufweist. Wer den alten Papier-Führerschein eintauschen will, kann den neuen EU-Führerschein bei jeder Führerscheinbehörde beantragen. Rund drei Millionen Österreicher besitzen laut BMVIT derzeit noch den rosa Papierführerschein. Mehr als 3,4 Millionen sind bereits auf das Scheckkartenformat umgestiegen.
Neue Klasse „AM“
Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird die neue Klasse „AM“ eingeführt. Hier sind unter anderem sechs Theorie-Einheiten und insgesamt acht Praxis-Einheiten vorgeschrieben.
Die Klasse umfasst nach Angaben des BMVIT zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Das Mindestalter für die Klasse AM liegt bei 16 Jahren, mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten bei 15.
Dreistufige Motorrad-Ausbildung
Änderungen gibt es bei der Motorrad-Ausbildung. Sie wird zu einem dreistufigen Modell ausgebaut. Der Führerschein der Klasse A1 (Motorräder bis maximal 125 ccm und 15 PS) kann ab 16 Jahren erworben werden.
Der Einstieg in die Klasse A2 (Motorräder bis maximal 48 PS) kann mit 18 Jahren erfolgen. Die Führerscheinklasse A kann ab 20 Jahren erworben werden. Ein Direkteinstieg in die Klasse A kann frühestens mit 24 Jahren erfolgen – und nicht mehr wie bisher mit 21 Jahren.
Beim Einstieg in die Klasse A1 sind 28 Theorie- und zwölf Praxis-Einheiten zu absolvieren. Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und einer praktischen Fahrprüfung abgeschlossen.
Mehrphasenausbildung
Weiters muss beim erstmaligen Erwerb einer der Klassen – also A1, A2 oder A – einmalig die Mehrphasenausbildung absolviert werden. Sie umfasst ein Fahrsicherheitstraining, das mit 19. Jänner 2013 ein Gefahrenwahrnehmungs-Training inkludiert. Ebenso neu ist die Perfektionsfahrt, die im Rahmen der Mehrphasenausbildung zu absolvieren ist.
Die neuen Motorradklassen im Überblick:
- Klasse A1 (bis maximal 125 ccm und 11 kW); Mindestalter 16 Jahre und theoretische und praktische Fahrprüfung.
- Klasse A2 (bis maximal 35 kW); zwei Jahre A1 und entweder Schulung (sieben Unterrichtseinheiten) oder praktische Fahrprüfung. Direkteinstieg: Mindestalter 18 Jahre; mit Ausbildung und Fahrprüfung.
- Klasse A (unlimitiert); Voraussetzung: zwei Jahre A2 und entweder Schulung (sieben Unterrichtseinheiten) oder praktische Fahrprüfung. Direkteinstieg: Mindestalter 24 Jahre, mit Ausbildung und Fahrprüfung.