Geld zurück vom Finanzamt

Geld zurück vom Finanzamt

(kunid) Arbeitnehmer können jedes Jahr steuerlich einiges sparen, wenn sie bestimmte Ausgaben steuerlich absetzen. Doch die wenigsten wissen, welche Kosten tatsächlich die zu zahlende Lohn- oder Einkommenssteuer senken können. Ein kostenloser Ratgeber für die Arbeitnehmer-Veranlagung für Lohnsteuerzahler zeigt auf, welche Ausgaben steuerlich absetzbar sind und was es für die Steuererklärung noch alles zu beachten gibt.

Der vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos herausgegebene Ratgeber „Das Steuerbuch 2013 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 für Lohnsteuerzahler/innen.“ gibt den Steuerzahlern auf 150 Seiten einschlägige Auskünfte.

Informationen für Arbeitnehmer

Das „Steuerbuch 2013“ gliedert sich in sechs Kapitel, die sich mit den folgenden Themen beschäftigen:

  • Basisinformationen zur Lohn- und Einkommenssteuer,
  • die Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber,
  • was Steuerzahler beim Finanzamt geltend machen können,
  • wann das Formular „L 1i“ auszufüllen ist,
  • wie das Verfahren beim Finanzamt abläuft,
  • sonstige steuerliche Begünstigungen.

Zusätzlich enthalten sind Musterschreiben zur Berufung sowie zur Stundung und zur Ratenzahlung, ebenso Formularmuster. Den Abschluss bildet ein Verzeichnis der Standorte der Finanzämter. Die Broschüre kann als kostenlos PDF heruntergeladen und online als E-Book gelesen werden.

Einige Versicherungspolizzen mindern die Lohn- und Einkommenssteuer

Übrigens: Zahlreiche Ausgaben wie beispielsweise für bestimmte Versicherungen, unter anderem für eine private Pflegeversicherung, eine Renten- und/oder Ablebenversicherung sowie eine private Unfallversicherung, sind steuerlich absetzbar. Damit reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen, was auch die Höhe der vom Staat verlangten Lohn- oder Einkommenssteuer mindert.

Gleichzeitig lassen sich mit diesen privaten Versicherungspolizzen zahlreiche finanzielle Lücken, die trotz Sozialversicherungen beispielsweise nach einem Unfall oder im Alter bestehen, absichern. Ein Versicherungsfachmann kann auf Wunsch ermitteln, welche Deckungslücken individuell vorhanden sind und mit welchen teils steuerlich absetzbaren Versicherungen sich diese abdecken lassen.


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