So kommt der Christbaum sicher in die Wohnstube

So kommt der Christbaum sicher in die Wohnstube

(kunid) Traditionell werden auch dieses Jahr wieder Weihnachtsbäume verschiedenster Größen in Wohnungen und Geschäftsräumen stehen. Damit der Baum unbeschadet sein Ziel erreicht, sollten Konsumenten beim Transport auf eine fachgerechte Ladungssicherung achten. Denn passiert ein Malheur, kann nicht nur der Christbaum beschädigt werden, auch Personen- oder Sachschäden sind je nach Unfallhergang nicht auszuschließen.

Bereits kleine Gegenstände können beim Transport mit einem Pkw bei einer abrupten Bremsung zu gefährlichen Geschossen werden. Bei einem Baum, der sich selbstständig macht, ist die Verletzungsgefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer umso höher.

Sicher bis zur Haustür

Am sichersten ist es, wenn der Baum zu Fuß transportiert oder vom Händler geliefert wird. Gefahrlos ist auch der Transport im Kofferraum eines Wagens.

Allerdings sollte der Baum dazu problemlos und ohne geknickt oder gebogen zu werden in den Kofferraum passen.

Auch in einem Kombi lässt sich mit umgelegter Rückbank oder auf einer Ladefläche das grüne Schmuckstück für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer risikolos befördern, vorausgesetzt, es wird so verzurrt, das es nicht verrutschen oder gar in den Fahrgastraum geschleudert werden kann.

Was beim Dachtransport zu beachten ist

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Tannenbaum auf dem Autodach transportiert werden soll. Auf alle Fälle sollte der Baum in diesem Fall mithilfe von Spanngurten so fixiert werden, dass er auch bei einer Vollbremsung oder einem Unfall für andere nicht zum gefährlichen Geschoss wird. Zudem sollten keine Zweige die Sicht beeinträchtigen.

Zwar darf eine Fahrzeugladung nach hinten überstehen, jedoch insgesamt nicht mehr als ein Viertel der gesamten Fahrzeuglänge, ohne, dass besondere Geschwindigkeits-Begrenzungen greifen. Zudem müssen grundsätzlich die Sicherheitsvorschriften für die Beladung eines Fahrzeuges eingehalten werden. Hängt die Ladung einen Meter oder länger über das Fahrzeugende hinaus, muss nämlich das Ende der Ladung mit einem 25 x 40 Zentimeter großen weißem Schild mit einem roten, rückstrahlenden fünf Zentimeter breiten Rand versehen sein.

Das Schild darf nicht mehr als 90 Zentimeter über der Fahrbahn entfernt sein. Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein: Die vorne angebrachte Leuchte muss weißes, die hinten angebrachte rotes Licht ausstrahlen. Dies gilt auch, wenn man den Christbaum mit einem Anhänger transportiert.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.