Für einen abgesicherten Spaß im Schnee

Für einen abgesicherten Spaß im Schnee

(kunid) Nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit verunfallten 2011 43.600 Personen beim alpinen Skilauf sowie 11.200 Menschen beim Snowboarden. Um nach einem missglückten Ski- oder Snowboardausflug nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, kann der Einzelne jedoch vorsorgen und sich vor dem kalten Vergnügen um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Mögliche Einkommenseinbußen oder Schadenersatzzahlungen nach einem Unglück können bei einer fehlenden Absicherung nämlich schnell zum finanziellen Problem werden.

Um unbeschwert in den Winterurlaub starten zu können, sollte nicht nur die Skiausrüstung auf Tauglichkeit gecheckt, sondern mithilfe eines Versicherungsfachmanns auch die vorhandene Absicherung überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden, um sich selbst, aber auch seine Angehörigen vor möglichen Konsequenzen, die ein Unfall mit sich bringen kann, zu schützen.

Stürze und Zusammenstöße sind die häufigsten Unfallursachen beim Ski- oder Snowboardfahren. Ist man selbst unvorsichtig und verletzt einen anderen auf der Skipiste, muss man für den entstandenen Schaden auch aufkommen. Neben den Sachschäden wie beschädigte Skier sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden wie Spitalhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.

Absicherung von verursachten Schäden

Eine private Haftpflichtversicherung, teils in der Haushaltspolizze bereits integriert, übernimmt derartige Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind.

Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Absicherungen.

Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Millionen betragen, um im Schadenfall nicht vor dem existenziellen Aus zu stehen.

Wenn man selbst verletzt wird

Wenn man selbst unverschuldet durch einen anderen Wintersportler verletzt wurde, hilft bei der Durchsetzung eigener Ansprüche eine private Rechtsschutz-Versicherung. Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Je nach Vereinbarung übernimmt allerdings eine bestehende Auslandsreisekranken-Versicherung nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch Bergungskosten und den Rücktransport nach Österreich.

Bei einigen Reiseversicherungs-Anbietern kann neben einem Auslandsreise-Krankenschutz auch eine Storno- und Rücktrittsversicherung, ein Unfallschutz und/oder eine Reisegepäck-Versicherung in eine Polizze mit eingeschlossen werden.

Unfall mit bleibenden Folgen

In manchen Fällen endet der fröhliche Winterspaß im Spital. Mit einer Zusatzkranken-Versicherung kann man dann wenigstens die Behandlungszeit im Krankenhaus unter möglichst angenehmen Bedingungen verbringen.

Bleiben nach einem Wintersportunfall bleibende gesundheitliche Schäden, droht einem ohne eine Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch noch ein finanzielles Unheil. Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen seine Wohnung oder sein Haus behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Um im schlimmsten Fall seine Familie abgesichert zu wissen, hilft eine Ablebens- oder auch Risikoversicherung. Diese unterstützen die Angehörigen zumindest in finanzieller Hinsicht nach einem Todesfall.


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