Weihnachtsgeschenk mit Herz und Pfoten
(kunid) Jeder, der sich ein Tier anschafft, ist als Tierhalter nicht nur für die artgerechte Haltung des Tieres verantwortlich. Er haftet auch für eventuelle Schäden, die der tierische Mitbewohner anrichtet. Der richtige Versicherungsschutz hilft, damit solche Schäden nicht zum finanziellen Risiko werden.
Eltern, die ihren Kindern den Wunsch nach einem eigenen Haustier erfüllen wollen, sollten auch alle Konsequenzen, die ein solches lebendiges Geschenk mit sich bringt, bedenken. So können Eltern in der Regel nicht erwarten, dass Kinder unter 14 Jahren sich selbstständig um ein Tier kümmern können.
Erziehungsexperten raten, Kindern erst mit vier Jahren kleinere Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierhaltung, wie Wasser oder Futter reichen und das Fell bürsten, Schritt für Schritt zu übertragen. Wichtig ist auch, welches Tier überhaupt infrage kommt.
Hund, Katze, Maus
Hunde benötigen beispielsweise täglich einen regelmäßigen Auslauf. Bei Katzen, Meerschweinchen oder Vögeln hingegen müssen Käfig, Futternapf und Tiertoilette stets sauber gehalten werden. In vielen Fällen ist die Freude daher schnell wieder vorbei, wenn einem nicht bewusst ist, dass Haustiere auch viel Arbeit machen. Deshalb enden viele Tiere schon im Januar oder bei der nächsten Reisewelle im Sommer im Tierheim.
Was man vor einer Anschaffung eines Tieres beachten sollte, zeigt die kostenlos bestell- und herunterladbare Broschüre „Ein Tier für daheim“ der Tierschutzombudsstelle Oberösterreich. Abgesehen von der richtigen Auswahl des Tieres sollte zudem beachtet werden, dass Haustiere Risiken und Gefahren mit sich bringen, an die man im ersten Moment nicht denkt.
Die Haftung des Tierhalters
Tierhalter haften beispielsweise für alle eventuellen Schäden, die ein Tier anrichtet, wenn sie nicht beweisen können, dass sie für eine erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt haben.
Ein Beispiel aus dem Alltag: Ein unangeleinter Hund erschreckt sich, läuft auf die Straße und verursacht einen Autounfall. Richtig teuer wird es dann, wenn Personen so schwer verletzt wurden, dass sie nicht mehr arbeiten können. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung fängt die finanziellen Folgen auf.
Wann die Privathaftpflicht-Polizze ausreicht
Für alle Schäden, die zahme Haustiere oder gezähmte Kleintiere wie Meerschweinchen, Mäuse, Kaninchen, Vögel oder Katzen anrichten, kommt die private Haftpflichtversicherung auf, sofern man eine hat. In einigen Haushaltsversicherungen ist diese enthalten oder kann gegen einen kleinen Prämienaufschlag eingeschlossen werden.
Die Haltung von Spinnen, Schlangen, Reptilien oder sonstigen exotischen Tieren ist in einigen Fällen nicht automatisch in der Privathaftpflicht-Polizze mitversichert. Auf Anfrage ist jedoch oftmals ein Einschluss beispielsweise als Sondervereinbarung möglich.
Hunde und Pferde benötigen eine spezielle Absicherung
Für Hunde, Pferde und sonstige Reit- und Zugpferde, aber auch für Tiere, die im gewerblichen oder landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden wie Rinder, benötigt man eine extra Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Diverse Versicherer bieten einen derartigen Versicherungsschutz für Hunde und Pferde auch im Rahmen einer Haushaltsversicherung mit an.
Schon für unter 100 Euro pro Jahr ist eine separate Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu haben. Beim Abschluss sollte man besonders auf eine ausreichend hohe Deckungssumme von mindestens drei, besser fünf Millionen Euro achten, damit im Fall der Fälle das Geld reicht, um den Schaden in voller Höhe zu begleichen.