Bessere Schulnoten durch gutes Sehen

Bessere Schulnoten durch gutes Sehen

(kunid) Experten gehen davon aus, das bei Kindern eine Sehschwäche häufig spät oder gar nicht erkannt wird, was letztendlich auch zu Schulproblemen führen kann. Doch es gibt diverse Signale, an denen Eltern erkennen können, ob ihr Kind eventuell ein Problem mit den Augen hat.

Ein Sehfehler, selbst wenn dieser im Alltag gar nicht auffällt, kann in der Schule und bei den Hausaufgaben zu Beschwerden führen. Kopfschmerzen und Leseunlust sowie Konzentrations-Schwierigkeiten können die Folge sein.

Hinweise auf Sehschwächen

Kurzsichtige Kinder müssen sich beim Lesen von der Tafel zum Beispiel enorm anstrengen. Weitsichtige Schüler hingegen haben beim Lesen im Buch oder Heft Probleme. Beide Sehschwächen können letztendlich schnell zu Konzentrationsproblemen und Ermüdung führen.

Warnsignale für ein Sehproblem sind, wenn ein Kind beispielsweise ständig den Kopf schief hält, lichtempfindlich ist, sich die Augen reibt oder die Augen oft zusammenkneift, zwinkert oder blinzelt. Auffällig ist auch, wenn ein Kind beim Lesen und Schreiben schnell ermüdet, in der Zeile verrutscht, ein Buch sehr nahe hält oder auffällig dicht am Computermonitor oder Fernseher sitzt.

Des Weiteren deuten eine unsichere Feinmotorik wie ein unsauberes Schriftbild – zum Beispiel zu große oder zu kleine Wortabstände –, Tollpatschigkeit, häufiges Stolpern, Störungen beim Balancehalten oder Probleme beim Ballfangen auf eine Sehschwäche hin. Der Gang zum Augenoptiker und Augenfacharzt schafft Klarheit, ob bei den Kindern eine Sehschwäche vorliegt.

Probleme beim Sport durch Fehlsichtigkeit

Sportmediziner kamen zu dem Ergebnis, dass fehlsichtige Schüler oft Schwierigkeiten haben, bestimmte Bewegungen richtig auszuführen. Hinzu kommt ein erhöhtes Verletzungsrisiko.

„Die fehlsichtigen Schüler erreichten im Motoriktest auffallend schlechtere Ergebnisse als ihre normalsichtigen Klassenkameraden“, so Dr. Gernot Jendrusch von der Ruhr-Universität in Bochum (Deutschland).

„Das betrifft vor allem die koordinativen Leistungen wie etwa das Balancieren. Kinder, die nicht richtig sehen, können schlicht ihr Gleichgewicht nicht optimal halten.“ Allerdings trägt nur jedes zweite Kind, das im Alltag eine Brille hat, eine entsprechende Sehhilfe beim Sport.

Kein Sport mit der Alltagsbrille

Experten raten davon ab, die Alltagsbrille bei sportlichen Aktivitäten zu tragen. Denn die Verletzungsgefahr, wenn die Brille bei einem Zusammenstoß mit einem Ball oder Gegenspieler in Einzelteile zerbricht, ist hoch.

Eine spezielle Sportbrille gleicht nicht nur die Sehschwäche aus.

Das Verletzungsrisiko bei einem Zusammenprall oder Sturz im Sport durch eine spezielle Sportbrille ist aufgrund deren Beschaffenheit, beispielsweise mit bruchfester Fassung, nahezu unzerbrechlichen Kunststoffgläsern, gepolsterten Nasenauflagen und einem elastischen Kopfband, sehr niedrig.

Wer die Kosten übernimmt

Übrigens: Die soziale Krankenversicherung übernimmt die Kosten von Brillengläsern sowie Brillengestellen in einfacher und zweckmäßiger Ausführung maximal in Höhe eines festgelegten Betrages, der in der Satzung der Krankenversicherung geregelt ist – abzüglich eines Selbstbehaltes. Bei Erwachsenen beträgt der Selbstbehalt zehn Prozent, mindestens jedoch 84,60 Euro.

Für Kinder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und im sozialversicherungs-rechtlichen Sinne als Angehörige gelten, beträgt der Selbstbehalt ebenfalls zehn Prozent der tariflichen Kosten, mindestens 28,20 Euro. Bei Kindern unter 15 Jahren wird bis zum festgelegten Höchstbetrag kein Selbstbehalt angerechnet. Bei einer gleichbleibenden Sehstörung haben Versicherte frühestens nach drei Jahren wieder Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung werden je nach Vertragsvereinbarung nicht nur die Selbstbeteiligungen übernommen. Auch Kosten für höherwertige Brillengestelle und/oder -gläser wie Gleitsichtgläser oder entspiegelte Kunststoffgläser, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden oder über dem festgelegten Höchstbetrag liegen, werden je Vereinbarung anteilig oder ganz übernommen.


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