Immer mehr Österreicher gehen zum Wahlarzt
(kunid) Jeder dritte Österreicher konsultiert laut einer aktuellen Umfrage eines Marktforschungs-Unternehmens einen Wahlarzt. Vor vier Jahren war es nur jeder Vierte, der diese Möglichkeit in Anspruch nahm. Die Konsumenten haben dadurch im Vergleich zu früher mehr Kosten, wenn sie über keine zusätzliche Absicherung zur sozialen Krankenversicherung verfügen.
Laut Ärztekammer für Niederösterreich ordiniert mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte in Österreich in einer wahlärztlichen Praxis – und kann sich dabei über steigenden Zuspruch freuen, wie aus einer Umfrage aus dem Sommer 2012 hervorgeht.
„Bereits jeder dritte Befragte gab an, ein- oder mehrmals im heurigen Jahr in wahlärztlicher Behandlung gewesen zu sein“, berichtet der für die Telefonumfrage verantwortliche Marktforscher Wolfgang Bachmayer, Gründer der OGM Gesellschaft für Marketing. „Bei der Befragung im Jahr 2008 war das noch ein Viertel der Befragten. Hier ist eine Entwicklung in Richtung Wahlärzte klar erkennbar.“
„Raschere Termine und mehr Zeit für den Patienten“
„Ein Internist mit Kassenvertrag hatte rein statistisch gesehen im Jahr 1990 etwa 13.000 Einwohner zu versorgen. 2010 waren es schon 15.500 Einwohner“, kommentiert der Kärntner Ärztekammer-Präsident Dr. Josef Huber. „Da ist es vollkommen klar, dass die Wartezeiten auf einen Arzttermin länger und die Behandlungszeiten kürzer werden müssen.“
Den Ergebnissen der Umfrage entnehmen die Ärztevertreter, dass „raschere Termine und mehr Zeit für den Patienten“ die hauptsächlichen Argumente für den Wahlarzt seien. Beide Umfragewerte hätten sich „annähernd gleich von 18 Prozent im Jahr 2008 auf 35 Prozent im Jahr 2012 entwickelt“.
Unterschied zwischen Kassenarzt und Wahlarzt |
Ärzte, die Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen haben und direkt mit ihnen abrechnen, werden als Kassenärzte bezeichnet. Die Abrechnung erfolgt dabei per Krankenschein, den der Patient bei dem Kassenarzt abgibt, das heißt, der Patient muss in der Regel keine Kosten selbst übernehmen. Wahlärzte hingegen haben keine Vertragsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der Arzt kann die Honorarhöhe frei bestimmen und direkt dem Patienten in Rechnung stellen. Wahlarztpatienten können nur einen Teil dieses Honorars von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zurückfordern. Dabei hängt die Höhe der Rückerstattung jedoch nicht vom eigentlichen Honorarbetrag, sondern von den tatsächlich vom Arzt erbrachten Leistungen ab. Die gesetzliche Kasse erstattet 80 Prozent des Honorars, die sie einem Kassenarzt für die erbrachte Leistung, soweit diese auch im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung enthalten ist, bezahlt hätte. |
Kostenabsicherung ist möglich
Dr. Christoph Reisner, Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich, ergänzt: „Während sich die gesamte Ärztezahl in Österreich in den letzten 20 Jahren um 75 Prozent auf rund 40.000 vergrößert hat, ist die Zahl der Kassenärztinnen und -ärzte mit rund 7.650 nahezu konstant geblieben. Im Spital wurde um etwa 60 Prozent aufgestockt. Die Wahlärzteschaft hat sich im Vergleichszeitraum nahezu auf das Sechsfache vergrößert.“
Wer als Konsument die Kosten der freien Ärztewahl nicht selbst tragen möchte, da diese nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, kann diesbezüglich eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen. Eine Wahlarztversicherung übernimmt je nach Vertragsvereinbarung die Leistungen für ambulante ärztliche Behandlungen wie Wahl- oder Privatarzt-Ordinationen, Arzneimittel und Laboruntersuchungen.