Trotz Nebel, Regen und Schnee sicher ankommen
(kunid) Die Tage werden in der jetzigen Jahreszeit immer regnerischer, windiger und kälter. Durch das schlechte Wetter gibt es diverse Risiken, mit denen die Autolenker im Herbst und Winter rechnen müssen.
In vielen Fällen ist ein Unfall darauf zurückzuführen, dass die Gefahren der Herbst- und Winterzeit nicht ernst genommen werden, wie Verkehrsexperten betonen.
Ein Großteil dieser Unglücke könnte jedoch verhindert werden, wenn die Straßenverkehrs-Teilnehmer ihre Fahrweise und Geschwindigkeit dem schlechten Wetter anpassen würden und beispielsweise besonders vorausschauend sowie umsichtig fahren und stets bremsbereit sind.
Wenn die Sicht schlecht ist
In den Morgen- und Abendstunden muss zum Beispiel immer wieder mit Sichtbehinderung durch Nebel gerechnet werden. Nebelschwaden treten teils auch nur vereinzelt auf, beispielsweise in Niederungen von Flüssen, Weidegebieten, Tälern oder Wäldern, während andere Strecken davon nicht betroffen sein müssen.
„Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird“, so steht es in Paragraf 18 Absatz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung) zu lesen. Zudem müssen Kfz-Fahrer laut Paragraf 20 Absatz 1 StVO die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.
Auf einigen Autobahnabschnitten in Österreich gibt es schon seit 2002 sogenannte „Nebelpunkte“. An diesen Abschnitten sind rechts vom ersten Fahrstreifen in einem Abstand von 33 Metern weiße Halbkreise aufgemalt. Zusätzlich sind am Fahrbahnrand kleine Tafeln mit einer halbrunden Scheibe angebracht. Sind aufgrund schlechter Sicht lediglich zwei dieser Nebelpunkte oder Scheiben zu sehen, sollte die maximale Fahrgeschwindigkeit bei 60 km/h liegen. Ist nur ein einziger Punkt erkennbar, ist es ratsam, maximal 40 km/h zu fahren.
Licht an und Abstand vergrößern
Eine weitere Orientierung bieten die Leitpflöcke am rechten Straßenrand. Auf Autobahnen stehen sie auf geraden Strecken jeweils 50 Meter und auf Freilandstraßen jeweils 33 Meter auseinander. Beträgt die Sicht nur 50 Meter, sollte auch die gefahrene Geschwindigkeit maximal 50 km/h sein.
Auch der Abstand zum Vordermann sollte bei schlechter Sicht vergrößert werden. Verkehrsexperten raten zu einem Sicherheitsabstand von mindestens drei oder mehr Sekunden bei trockener und vom Dreifachen bei glatter Fahrbahn.
Vorschrift ist, bei Nebel mit Abblendlicht zu fahren. Erst wenn die Sicht schlecht ist, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Und das auch nur, wenn kein Hintermann dadurch geblendet wird. Wer diese Regeln missachtet, erhöht nicht nur die Unfallgefahr für sich selbst, sondern kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden.
Wann Straßen zu Rutschbahnen werden
Viele Straßen im Herbst werden durch nasses Laub und teils überfrierende Nässe zur Rutschbahn. Gefährlich sind auch durch Landwirte bei der Ernteeinholung oder Feldbearbeitung verschmutzte und dadurch rutschige Stellen an Ausfahrten von Feldwegen.
Des Weiteren sollten Fahrzeuglenker gerade in dieser Jahreszeit mit langsam fahrenden, oft schlecht beleuchteten landwirtschaftlichen Fahrzeugen rechnen.
Die teils überbreiten Fahrzeuge der Landwirte dürfen nur überholt werden, wenn die Straße genügend Platz dazu bietet und keine Kurven oder andere Hindernisse die Sicht auf den möglicherweise entgegenkommenden Verkehr verhindern.
Der passende Kaskoschutz
Übrigens: Eine Voll- beziehungsweise Kollisionskasko-Versicherung übernimmt die eigenen Kfz-Schäden, die durch einen fahrlässig verursachten Unfall entstanden sind. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das Auto beschädigt wird, weil man durch eine verschmutzte oder glatte Fahrbahn ins Rutschen gerät und in den Graben fährt.
Die Vollkasko erstattet zudem Kosten, die durch mut- und/oder böswillige Beschädigung des Fahrzeuges durch Fremde oder durch einen Unfall, bei dem kein anderer haftbar gemacht werden kann – beispielsweise durch einen geplatzten Reifen –, entstanden sind. Nicht versichert ist, wenn der Kfz-Lenker den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Teil- beziehungsweise Elementarkasko-Versicherung, tritt ein, wenn das Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Schneedruck oder Überschwemmung beschädigt wurde. Aber auch ein Schaden, der durch einen Zusammenstoß mit einem Haarwild oder je nach Vertrag auch mit anderen Tieren entstanden ist, wird durch die Teilkasko ersetzt. Ist ein Auto vollkaskoversichert, ist automatisch auch der Teilkasko-Schutz mit eingeschlossen.