Was tun bei Verletzungen
(kunid) Im Alltag, beispielsweise bei Haushalts- oder Gartenarbeiten, oder beim Sport kommt es immer wieder zu kleineren und größeren Verletzungen. Bei manchen muss nicht unbedingt ein Arzt konsultiert werden. Doch auch hier ist die Wunde richtig zu versorgen, um ein Infektions- und/oder Narbenrisiko zu vermindern. Es gibt aber auch Verletzungen, die unbedingt von einem Arzt behandelt werden sollten.
Grundsätzlich ist bei jeder Verletzungsart eine ausreichende Hygiene notwendig, um gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden. Denn nur unter möglichst keimfreien Bedingungen haben Bakterien und andere Krankheitserreger keine Chance, durch die Wunde in den Körper zu gelangen und so Entzündungen zu verursachen.
Wundreinigung
Gesundheitsexperten raten, verschmutzte Wunden mit Wasser zu reinigen, wenn keine speziellen medizinischen Wundreinigungsmittel zur Verfügung stehen. An Schürfwunden sollte dabei nicht gerieben werden. Wunden lassen sich zum Beispiel gut unter fließendem Wasser säubern.
Anschließend kann die verletzte Stelle mit einem für die Wunddesinfektion vorgesehenen Mittel behandelt und mit einem Wundheilgel versorgt werden. Kleinere Schnittwunden können zunächst etwas bluten, da dies zur Reinigung beiträgt.
Ansonsten ist bei blutenden Wunden die Blutung umgehend zu stoppen. Dazu kann eine sterile Kompresse oder ein sauberes Tuch auf die Verletzung gedrückt und die betroffene Körperstelle hochgelagert werden. Kann die Blutung nicht gestoppt werden, sind ein Druckverband anzulegen und der Rettungsdienst zu verständigen.
Pflaster und Co.
Blutende Wunden können, wenn notwendig, mit einem Pflaster oder einem Sprühverband abgedeckt werden. Bei kleineren Blessuren kann man unter Umständen darauf verzichten, da sie meist an der Luft schnell zuheilen.
Auf Schürfwunden sollten möglichst keine Pflaster oder Mullkompressen aufgeklebt werden, denn beim Wechsel des Verbandes reißen leicht neu gebildete Hautzellen ab. Eine sinnvolle Alternative sind selbsttrocknende Gele. Grundsätzlich sollten Wunden, insbesondere Brandwunden, nie mit Hausmitteln wie Mehl oder Fett, sondern mit dafür vorgesehenen Verbänden, Wundsprays oder -gelen versorgt werden.
Bei Prellungen und blauen Flecken ist zwar keine Desinfektion nötig, sinnvoll und schmerzlindernd ist es jedoch, die betroffenen Stellen schnell zu kühlen. Wichtig dabei ist, dass man Eis oder verwendete Kühlelemente nicht direkt, sondern beispielsweise in ein sauberes Tuch eingewickelt auf die Haut legt, da es sonst zu Erfrierungen kommen könnte.
Wann der Arzt notwendig ist
Es gibt diverse Verletzungen, die grundsätzlich von einem Arzt behandelt werden sollten. Dazu zählen tiefe und große Wunden wie Schnittverletzungen mit mehr als zwei Zentimeter Länge, Verletzungen, bei denen sich die Blutung nicht stoppen lässt. Aber auch bei Wunden, die stark verschmutzt sind und nicht gereinigt werden können, oder auch wenn Fremdkörper wie Glassplitter in der Wunde sind, ist ein Arzt zu konsultieren.
Ein Arztbesuch ist auch anzuraten bei starken Prellungen – insbesondere am Kopf –, großen Blutergüssen, starken oder großflächigen Verbrennungen, Bisswunden sowie bei Wunden im Gesicht, insbesondere an Lippen, Augen und Augenlidern sowie an den Ohren.
Auch Verletzungen bei älteren Menschen und Kindern unter zwei Jahren sollten vom Arzt angesehen werden. Kommt es bei einer selbst versorgten Wunde zu Entzündungen, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn der Verletzte unter starken Schmerzen, einem verminderten Gefühl in Armen oder Beinen, unter Kreislaufproblemen oder einer eingeschränkten Beweglichkeit leidet.
Vorsoge gegen lebensbedrohliche Infektionen
Fehlt ein ausreichender Schutz gegen Tetanus, kann dies selbst bei kleineren Wunden fatale Folgen haben. Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine oftmals tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Sie wird durch Bakterien verursacht, die insbesondere in der Erde, aber auch im Straßenstaub vorkommen und selbst durch kleine Schnitt-, Riss-, Biss- oder Schürfwunden in den Körper gelangen können. Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, sterben trotz der Fortschritte in der Intensivmedizin immer noch über 20 Prozent der an Tetanus Erkrankten.
Grundsätzlich ist es daher wichtig, dass alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene entsprechend dem offiziellen Impfplan für Österreich, der jährlich vom Impfausschuss des Obersten Sanitätsrates herausgegeben wird, einen vollständigen Impfschutz gegen Tetanus haben. In der Regel erhalten Säuglinge vom dritten bis zum zwölften Lebensmonat für einen Grundschutz drei Impfungen.
Die ersten beiden Auffrischimpfungen sollten laut Impfkalender im Alter von sieben bis neun Jahren erfolgen. Danach sind regelmäßige Auffrischimpfungen alle zehn Jahre und ab dem 60. Lebensjahr alle fünf Jahre nach der letzten Auffrischung notwendig, damit ein ausreichender Schutz gewährleistet ist. Erwachsene bis 60 Jahren sollten also an eine Auffrischimpfung denken, wenn die letzte Impfung gegen Tetanus länger als zehn Jahre und ab dem 60. Lebensjahr länger als fünf Jahre zurückliegt. Auskunft darüber, wann die letzte Impfung erfolgte, gibt in der Regel der Impfpass.