Hohes Unfallrisiko für Radler und Fußgänger
(kunid) Nach Angaben der Statistik Austria starben letztes Jahr 523 Personen auf Österreichs Straßen, 129 tödlich Verunglückte waren Fußgänger oder Fahrradfahrer. Insbesondere bei den ums Leben gekommenen Fahrradfahrern gibt es einen enormen Anstieg zu beklagen.
Wie die Statistik Austria meldete, verunfallten in Österreich letztes Jahr im Straßenverkehr 3.646 Fußgänger und 5.745 Radfahrer so schwer, dass sie verletzt oder getötet wurden. Damit hat sich im Vergleich zum Jahr 2010 die Anzahl der bei einem Unfall verletzten Fahrradfahrer um 18,8 Prozent und der ums Leben gekommenen Radler sogar um 31,3 Prozent erhöht.
Insgesamt gesehen waren letztes Jahr 25 Prozent aller Verkehrstoten – in Österreich kamen im Jahr 2011 523 Personen bei Straßenverkehrsunfällen ums Leben – zum Zeitpunkt des Unfalles als Fußgänger oder Radfahrer unterwegs. Konkret wurden 87 Fußgänger und 42 Fahrradfahrer bei einem Verkehrsunfall getötet. Von den 13 Kindern, die letztes Jahr auf der Straße ums Leben kamen, verunfallten fünf als Fußgänger und eines als Fahrradfahrer.
Hilfreiche Vorsichtsmaßnahmen
Fußgänger und Radfahrer sind im Vergleich zu anderen Verkehrsteilnehmern ungeschützt und damit bei einem Zusammenstoß deutlich gefährdeter. Wie Verkehrsexperten erklären, belegen diverse Studien, dass für Fußgänger und Radfahrer bei Dämmerung und Dunkelheit das Unfallrisiko besonders hoch ist, da sie oft zu spät erkannt werden.
Für alle, die zu Fuß oder per Rad unterwegs sind, empfiehlt sich daher das Tragen kontrastreicher Kleidung, am besten mit reflektierenden Elementen. Retroreflektierende Streifen sollten insbesondere auch auf Rollstühle, Rollatoren und Gehhilfen angebracht werden.
Eine Maßnahme, um die Folgen eines Fahrradsturzes so gering wie möglich zu halten, ist die am 31. Mai 2011 in Kraft getretene Radhelmpflicht für Kinder bis zwölf Jahre. Doch auch Jugendliche und Erwachsene können mit einem passenden Fahrradhelm schwere Kopfverletzungen vermeiden. Rund 90 Prozent aller durch Fahrradunfälle verursachten Schädelhirnverletzungen und bis zu 65 Prozent der Gesichtsverletzungen könnten nach Meinung von Verkehrsexperten durch das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes verhindert werden.
Verkehrserziehung ist wichtig
Neben dem Tragen eines passenden Fahrradhelmes sowie der stetigen Überprüfung, ob das Fahrrad technisch in Ordnung ist, wird von Experten auch eine aktive und passive Beleuchtung am Rad empfohlen.
Besonders wichtig ist das rücksichtsvolle und verantwortungsbewusste Verhalten der Verkehrsteilnehmer untereinander. Bereits bei der Verkehrserziehung von Kindern sollte hierauf hingewirkt werden.
Die jüngsten Verkehrsteilnehmer sollten nämlich die Verkehrsregeln und Vorschriften für den Straßenverkehr kennen und sich später nicht nur als Pkw-, Lkw- und Motorradfahrer, sondern bereits im Kindesalter als Fußgänger und Radfahrer daran halten.
Unfallgefahr nicht ignorieren
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann man die Unfallgefahr nicht ignorieren. Um nach einem Unglück aufgrund von bleibenden gesundheitlichen Schäden nicht noch vor finanziellen Problemen zu stehen, sollte man sich und seine Kinder frühzeitig absichern. Im Gegensatz zur Sozialen Unfallversicherung bietet eine private Unfallpolizze weltweiten Schutz rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf, in der Schule als auch in der Freizeit.
Zudem reichen die gesetzlichen Leistungen oftmals nicht aus, um beispielsweise die finanziellen Mehraufwendungen, die eine unfallbedingte Behinderung mit sich bringen kann, abzudecken. Nicht selten müssen beispielsweise teure Umbaumaßnahmen in der bisherigen Wohnung durchgeführt werden, damit diese behindertengerecht ist.
Mit einer privaten Unfallversicherung kann die Höhe der Absicherung nach den individuellen Präferenzen gestaltet werden. Versicherbar sind unter anderem eine frei wählbare Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall, Geldleistungen bei unfallbedingtem Tod oder kosmetische Operationen.
Auch an die Familie denken
Für alle, die sich über die gesetzliche Absicherung hinaus eine freie Arzt- und Spitalwahl oder bei notwendiger stationärer Behandlung die Unterbringung in einem Sonderklassezimmer wünschen, empfiehlt sich eine private Krankenversicherung. Bei der Suche nach dem individuell passenden Versicherungsschutz hilft ein Versicherungsberater gerne weiter.
Für Berufstätige ist zudem eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung sinnvoll, da die staatliche Berufs-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeits-Pension, wenn überhaupt Anspruch darauf besteht, in der Regel um einiges niedriger sein wird, als das bisherige Einkommen. Wer aufgrund eines Unfalls oder auch einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält mit einer privaten Absicherung eine vereinbarte Rentenzahlung.
Für den Todesfall eines Elternteils sollte zudem für den hinterbliebenen Partner und die Kinder vorgesorgt sein. Dies ist beispielsweise mit einer Er- und/oder Ablebensversicherung möglich. Welche Absicherung für den Einzelnen sinnvoll ist, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann geklärt werden.