Damit ein Pflegefall nicht zum Desaster wird

Damit ein Pflegefall nicht zum Desaster wird

(kunid) Nach Angaben der Bundesanstalt Statistik (Statistik Austria) erhielten im Dezember 2010 in Österreich rund 373.000 Menschen ein staatliches Bundespflegegeld. Dies waren knapp zwei Prozent mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu vor zehn Jahren ist damit die Anzahl der Pflegebedürftigen um über 87.000 Personen beziehungsweise um knapp 31 Prozent angestiegen.

Jedes Jahr erhöhte sich seit 2000 bis einschließlich 2010 laut Statistik Austria die Anzahl der Pflegebedürftigen um 3.000 bis knapp 14.000 Personen. Das ist eine jährliche Steigerung von jeweils 1,5 bis vier Prozent im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr.

Steigende Lebenserwartung erhöht das Pflegefallrisiko

Durch das Pflegegeldreformgesetz 2012 wurde die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Bundesländern auf den Bund übertragen. Rund 74.000 Bezieher eines Landespflegegeldes wechselten daher ab 1. Jänner 2012 in den Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungs-Anstalt beziehungsweise der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter. In 2012 sind nach Angaben des Bundeskanzleramtes bereits mehr als 440.000 Menschen pflegebedürftig.

Diverse Statistiken zeigen, dass sich das Risiko, ein Pflegefall zu werden im Alter überproportional erhöht. Aufgrund steigender Lebenserwartung gehen Experten davon aus, dass weiterhin immer mehr Menschen pflegebedürftig werden.

Doch bereits heute können familiäre Netzwerke die notwendigen Pflegeleistungen oftmals aus zeitlichen oder personellen Gründen nicht mehr voll übernehmen. Daher ist die Nachfrage nach professionellen Pflegediensten bereits hoch und wird voraussichtlich weiter steigen. Die Kosten dafür sind jedoch schon heute nicht mehr durch die Sozialversicherungen gedeckt.

Staatliche Hilfe

Zwar haben Pflegebedürftige in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf ein staatliches Pflegegeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allerdings reicht das gesetzliche Pflegegeld oftmals bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu begleichen. Dies zeigt auch ein Auszug aus den Webseiten des Bundeskanzleramtes.

Hier ist zu lesen: „Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.“ Die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes hängt von der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe ab, die unter anderem notwendig ist, um einen Pflegegeldanspruch zu erhalten.

Es gibt sieben Pflegestufen, die sich nach dem zeitlichen Pflegebedarf sowie bei Pflegestufe 6 und 7 auch nach den notwendigen Pflegemaßnahmen orientieren. Wie die Statistiker meldeten, war die Mehrheit der 373.000 Personen, die 2010 ein Pflegegeld auf Basis des Bundespflegegeld-Gesetzes bekamen, in der Pflegestufe 1 und 2 eingestuft. Konkret waren 78.000 Personen, also rund 57 Prozent aller Pflegebedürftigen, in der Pflegestufe 1 sowie fast 125.000 Menschen und somit 33 Prozent in der Pflegestufe 2 eingestuft.

Nur maximal 3,34 Euro für eine Pflegestunde in der Pflegestufe 2

Die meisten der Pflegebedürftigen haben die Pflegestufe 2. Sie erhalten dementsprechend 284,30 Euro im Monat für einen Pflegebedarf von 85 bis 119 Stunden im Monat. Erst ab einem Pflegeaufwand von 120 Stunden würde die nächste Pflegestufe greifen.

Demnach steht für eine Pflegestunde in der Pflegestufe 2 je nach Zeitbedarf ein Betrag zwischen 2,39 Euro und maximal 3,34 Euro zur Verfügung. Alles, was mehr kostet, müssen der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen selbst zahlen.

Zwar können soziale Dienste oder ein privater Pfleger in Anspruch genommen werden, doch deren Kosten liegen in der Regel höher als das Pflegegeld. So sind viele Angehörige gezwungen, einen Hauptteil der Pflege selbst zu übernehmen. Doch die Versicherungswirtschaft bietet diverse Möglichkeiten, finanziellen Engpässen im Pflegefall vorzubeugen und so auch die Angehörigen zu entlasten.

Private Absicherung

Wer über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus abgesichert sein möchte, sollte sich daher bei einem Versicherungsexperten beispielsweise über eine private Pflegeversicherung informieren. Es gibt diverse Varianten. Beispielsweise wird in einigen Polizzen eine Rentenzahlungen fällig, wenn der Betroffene in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft wird.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann die Rentenhöhe zum Beispiel je nach dem Grad der Pflegestufe festgelegt sein. Es gibt auch Tarife, die sich nicht am gesetzlichen Pflegegeld orientieren, sondern an einem Maßstab, der die Einschränkungen in der täglichen Lebensführung bewertet.

Übrigens: Je jünger man beim Abschluss einer Pflegeversicherung ist, desto niedriger sind auch die Prämien. Welche Absicherung im individuellen Fall am Besten ist, kann mithilfe eines Versicherungsexperten geklärt werden.


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