Damit kleine Radler sicher ankommen
(kunid) Nach Angaben der Statistik Austria verunglückten von Jänner bis März dieses Jahres 453 Kinder bei Verkehrsunfällen, drei davon tödlich. Fast jedes vierte betroffene Kind war dabei mit dem Fahrrad unterwegs. Auf was Eltern achten sollten und welche kindgerechten Übungen es gibt, um die kleinen Radler gut auf den Straßenverkehr vorzubereiten, zeigt eine kostenlose Broschüre des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.
Jedes Kind darf erst ab dem zwölften Lebensjahr ohne Begleitung durch eine mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson mit dem Rad im Straßenverkehr unterwegs sein. Kinder, die die freiwillige Radfahrprüfung absolviert haben, dürfen bereits mit zehn Jahren alleine Rad fahren.
In der Regel erfolgt die Vorbereitung auf die Radfahrprüfung im Rahmen der Verkehrserziehung in der Volksschule. Doch für eine sichere Beherrschung des Fahrrades ist in erster Linie viel Übung notwendig.
Üben, üben, üben
Hier sind maßgeblich die Eltern oder andere erwachsene Bezugspersonen gefragt, mit den Kindern regelmäßig zu trainieren. Die jungen Fahranfänger könnten dazu beispielsweise Balanceübungen wie das Slalom- oder Achterfahren auf einem autofreien Asphaltplatz absolvieren.
Auch das Auf- und Absteigen, das Umschauen, das zielgenaue Bremsen und das Handzeichen geben gilt es des Öfteren zu wiederholen. Zudem sollten radelnde Kinder auf unterschiedlichstem Untergrund wie Asphalt, Schotter oder Gras fahren können.
In der Verkehrsrealität
Um auch in der Verkehrsrealität sicher zurechtzukommen, empfehlen die Verkehrsexperten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), dass Eltern oder andere Bezugspersonen regelmäßig mit den Kindern im realen Straßenverkehr trainieren. Anfangs eignen sich dafür insbesondere Radwege und Tempo-30-Zonen.
Wichtig ist, dass Kinder unter anderem die folgenden Verhaltensregeln während des Radfahrens beherzigen. Kinder sollten:
- Blickkontakt mit den Autofahrern aufbauen können, um als Verkehrsteilnehmer ernst genommen zu werden,
- tote Winkel vermeiden,
- trotz eventuell vorhandener Parklücken auf der Straße eine gerade Linie fahren,
- auf Autotüren achten,
- einen ausreichenden Abstand zum Gehweg und beim Überholen halten,
- an Kreuzungen richtig stoppen,
- sich in gefährlichen Situationen nicht nur mit Klingeln, sondern auch mit Worten bemerkbar zu machen,
- hintereinander fahren und
- beim Anfahren darauf achten, dass vorher die Pedale optimal positioniert sowie bereits ein niedriger Gang eingeschaltet sind.
Kostenloser Ratgeber
Diese und weitere Tipps zeigt der aktuelle Elternratgeber „Kleine Radprofis – Der sichere Weg in die Verkehrsrealität“ des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Druckexemplare können, soweit noch vorhanden, unter der E-Mail-Adresse infra4@bmvit.gv.at kostenlos angefordert werden. Der Ratgeber kann aber auch im PDF-Format auf den Internetseiten des BMVIT heruntergeladen werden.
Neben den genannten Tipps erfahren Eltern hier beispielsweise, wie sie für ihr Kind die passende Fahrrad- und Helmgröße ermitteln können, was ein verkehrssicheres Rad haben muss und wie ein guter Fahrradhelm beschaffen sein sollte. Zudem findet man hier weitere Übungsempfehlungen, die wichtigsten Verkehrsregeln, Hintergrundwissen zur freiwilligen Radfahrprüfung und Sicherheitshinweise zu Trendsportgeräten wie Roller, Scooter und Skateboards.
Absicherung für den Fall der Fälle
Sind Kinder trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in einen Unfall verwickelt und ziehen sich bleibende gesundheitliche Schäden zu, drohen ohne eine private Unfallversicherung finanzielle Nachteile. Denn in der Regel gibt es nur für Unfälle, die sich auf dem Schul- oder Arbeitsweg ereignen, einen Schutz durch die Soziale Unfallversicherung. Freizeitunfälle fallen nicht darunter. Zudem reichen die gesetzlichen Leistungen oftmals nicht aus, um beispielsweise die finanziellen Mehraufwendungen, die eine unfallbedingte Behinderung mit sich bringen kann, abzudecken.
Nicht selten müssen beispielsweise teure Umbaumaßnahmen in der bisherigen Wohnung durchgeführt werden, damit diese behindertengerecht ist. Für alle, die sich über die gesetzliche Absicherung hinaus für ihr Kind eine freie Arzt- und Spitalwahl oder bei notwendiger stationärer Behandlung die Unterbringung in einem Sonderklassezimmer wünschen, empfiehlt sich eine private Krankenversicherung. Bei der Suche nach dem individuell passenden Versicherungsschutzes hilft ein Versicherungsberater gerne weiter.