Außertourliche Pensionserhöhung im Herbst zu erwarten

Außertourliche Pensionserhöhung im Herbst zu erwarten

(kunid) Rund 620.000 Kleinstpensionen sollen im Oktober außertourlich um 1,1 Prozent erhöht werden, wenn es nach dem Sozialausschuss des Nationalrats geht. Damit soll „korrigiert“ werden, dass Kleinstpensionen von der gestaffelten Pensionsanhebung 2008 ausgenommen worden waren. Nun muss der Antrag noch durch National- und Bundesrat.

Bezieher von Kleinstpensionen dürfen im kommenden Herbst auf eine außertourliche Pensionserhöhung hoffen. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat vor Kurzem einhellig einem entsprechenden Antrag von SPÖ, ÖVP und Grünen zugestimmt.

Demnach sollen Pensionen, die am 1. Jänner 2008 unter 747 Euro lagen und damals nur mit dem Anpassungsfaktor von 1,7 Prozent erhöht worden sind, zum Oktober um 1,1 Prozent steigen. Das hat das Parlament jüngst mitgeteilt. Der Antrag sieht Änderungen in diversen Sozialversicherungs-Gesetzen sowie im Pensionsgesetz 1965, im Bundestheater-Pensionsgesetz und im Bundesbahn-Pensionsgesetz vor.

Klagen gegen Pensionsanpassung 2008

Hintergrund ist die höchstgerichtliche Entscheidung in Bezug auf die Pensionsanpassung 2008. Gegen letztere hatte es Klagen gegeben. So hatte sich etwa eine Pensionistin auf den Standpunkt gestellt, die Regelung in Paragraf 634 Absatz 10 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungs-Gesetz) über die Pensionsanpassung 2008 sei gemeinschafts-rechtswidrig, und hatte gegen einen Bescheid der Pensionsversicherungs-Anstalt geklagt.

Die Pensionen waren 2008 gestaffelt erhöht worden, wobei kleinere Pensionen stärker angehoben worden waren als höhere Pensionen. Kleinstpensionen, also Pensionen bis zum Ausgleichszulagen-Richtsatz, waren von der Staffelung ausgenommen. Sie wurden lediglich um 1,7 Prozent erhöht.

In dem erwähnten Fall hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) (10ObS129/11k) nach Vorlage an den Europäischen Gerichtshof unter anderem festgestellt: „Die Bestimmung des Paragraf 634 Absatz 10 ASVG ist … insoweit als mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar zu erachten, als jene Pensionen, deren Höhe die Grenze von 746,99 Euro nicht überschreitet, von der sozial gestaffelten Anpassung ausgeschlossen werden.“

620.000 Pensionisten betroffen

Laut Parlamentskorrespondenz profitierten von der Rechtsprechung des OGH unmittelbar jedoch nur jene 152 Personen, die die Pensionsanpassung im Jahr 2008 bekämpft hatten. Nun wolle die Politik „aus sozialpolitischen Überlegungen heraus auch die übrigen Kleinstpensionen nachträglich erhöhen“.

Betroffen sind nach Parlamentsinformationen rund 620.000 Pensionsbezieher. Dabei handelt es sich um 455.000 Direkt- und 165.000 Hinterbliebenen-Pensionen. Die jährlichen Kosten werden mit 37 Millionen Euro veranschlagt. Der Antrag muss nun noch National- und Bundesrat passieren. Die Gesetzesinitiative fand grundsätzlich in allen Fraktionen Zuspruch.

FPÖ-Abgeordneter Werner Neubauer sprach allerdings von einer „halben Lösung“ und forderte in Übereinstimmung mit BZÖ-Mandatar Sigisbert Dolinschek eine Abschlagszahlung für die Betroffenen. Damit sollten die in den letzten fünf Jahren angelaufenen Inflationsverluste ausgeglichen werden.

Voraussichtlich kein Inflationsausgleich

Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte jedoch unter anderem auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand aufmerksam, etwa in Zusammenhang mit der Nachzahlung von Krankenversicherungs-Beiträgen oder inzwischen abgewickelten Erbschaften. ÖVP-Abgeordneter August Wöginger warf ein, dass ein großer Teil der betroffenen Pensionsbezieher Partner mit einer hohen Pensionsleistung hätten.

Zu Neubauers Befürchtung, dass Bezieher von Kleinstpensionen 2013 aufgrund des Sparpakets eine Pensionsanpassung unter der Inflationsrate erhalten würden, sagte Hundstorfer, es werde 2013 eine differenzierte Pensionserhöhung mit einer höheren Anpassung niedriger Pensionen geben.

Wer noch nicht in Pension ist und sichergehen möchte, dass er trotz Inflation und möglicher Änderungen an den gesetzlichen Pensionsansprüchen im Alter seinen Lebensstandard halten kann, sollte frühzeitig vorsorgen. Ein Versicherungsfachmann hilft gerne bei der Ermittlung, wie hoch die tatsächliche Pensionslücke im Einzelfall voraussichtlich sein wird und welche Altersvorsorgeprodukte individuell am besten passen.


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