Vorsicht bei Regentonnen und Gartenteichen
(kunid) Ein Teich, ein Planschbecken oder ein Swimmingpool im Garten zieht Kinder magisch an. Doch selbst eine Regentonne kann für die Kleinsten schnell zur Gefahr werden.
Während Erwachsene einen kleinen Gartenteich mit 30 Zentimeter Wassertiefe nicht als gefährlich ansehen, kann dieser zur tödlichen Bedrohung für kleine Kinder werden.
Eltern sollten daher ihre Sprösslinge nicht aus den Augen lassen, wenn ein Pool, ein Planschbecken, ein Gartenteich oder nur eine Regentonne in der Nähe sind. Dies gilt auch für nahe gelegene Flüsse oder Seen. Denn vor allem Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern ist bei Kleinkindern die häufigste Ursache für das Ertrinken im heimischen Umfeld.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
Damit ein Garten nicht zur Gefahr für Kinder werden kann, sollten Bottiche und Regentonnen mit abschließbaren Deckeln gesichert sein. Wird das Planschbecken nicht mehr benutzt oder sind die Kinder nicht unter Aufsicht, ist es ratsam, das Wasser abzulassen. Für Schwimmbecken und Gartenteiche gibt es spezielle Schutzgitter, die für mehr Kindersicherheit sorgen. Beispielsweise kann ein direkt unter der Wasseroberfläche angebrachtes reißfestes Netz einen Teich sicherer machen.
Wichtig ist, dass es sich dabei nicht um Abdeckungen handelt, die leicht abnehmbar sind, da Kinder auch hier daruntergeraten und ertrinken könnten. Eine weitere Sicherheitsmaßnahme wäre die Umzäunung von Schwimmbecken oder Teichen mit absperrbaren Zugängen. Da Gefahrenquellen wie ein Teich oder ein Bach auch beim Nachbarn oder auf öffentlichem Gelände zu finden sind, sollten Türen und Übergänge zu anderen Grundstücken oder zur Straße so abgesichert werden, dass Kinder sie nicht öffnen oder überklettern können.
Pflichten als Eigentümer und Mieter
Auch Hauseigentümer oder Mieter ohne eigene Kinder müssen sich um eine kindersichere Umgebung bemühen. Ein Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks hat eine sogenannte Verkehrssicherungs-Pflicht auf seinem Grundstück. Das bedeutet, er muss dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommen kann.
Daher ist es wichtig, gegebenenfalls ein im Garten stehendes Schwimmbecken, einen Gartenteich oder auch eine Regentonne so abzusichern, dass keine Gefahr besteht, wenn Kinder unbemerkt auf das Grundstück gelangen. Weitere Tipps für Grundstücksbesitzer und Eltern, welche Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll sind, um die Gefahr des Ertrinkens von Kindern zu mindern, bieten die kostenlos herunterladbaren Broschüren des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) „Spaß im kühlen Nass“ und „Maßnahmen zur Absicherung von Biotopen und Schwimmteichen“.
Das Problem der Haftung
Da trotz aller Vorsicht immer etwas passieren kann, sollten Grundstücks- und Hauseigentümer einen ausreichenden Haftpflichtschutz, beispielsweise in Form einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolizze haben.
Die Versicherung leistet, wenn durch das Haus oder auf dem Grundstück andere Personen zu Schaden gekommen sind, beispielsweise durch einen umgefallenen Baum, einen herabfallenden Dachziegel, oder weil ein Kind in den Teich gefallen ist und der Haus- und Grundbesitzer dafür haften muss. Zum anderen wehrt eine solche Versicherung auch unberechtigte Ansprüche ab.
Manche Versicherer bieten diesen Versicherungsschutz auch in einer Eigenheimversicherung mit an. Weitere Informationen über die Haftung als Haus- und Grundbesitzer oder als Mieter sowie über die richtige Absicherung können bei einem Versicherungsexperten eingeholt werden.