So können sich Senioren vor Verbrechen schützen

So können sich Senioren vor Verbrechen schützen

(kunid) Obwohl statistisch gesehen Senioren verhältnismäßig selten als Verbrechensopfer polizeilich erfasst werden, gibt es Delikte, die häufig bei dieser Personengruppe verübt werden. Der sogenannte Enkeltrick, die betrügerische Kaffeefahrt oder auch die für einen Raub vorgetäuschte Hilfsbedürftigkeit gehören hier dazu. Es gibt jedoch Maßnahmen und Tipps, damit Ältere nicht zu Verbrechensopfern werden.

Das Bundeskriminalamt erklärt auf seinen Internetseiten, wie Senioren sich und ihr Vermögen vor Verbrechern schützen. Unter anderem wird erläutert, wie Ältere kriminelle Machenschaften bereits im Vorfeld erkennen und was sie dagegen tun können.

Der Enkeltrick

Beschrieben wird unter anderem eine besonders hinterhältige Form des Betruges, der sogenannte Enkeltrick. Die Betrüger rufen dabei ihr Opfer an, geben sich als Enkel, sonstiger Verwandter oder Bekannter aus. Die Kriminellen täuschen bei einem oder mehreren Anrufen einen finanziellen Engpass oder eine Notlage, wie einen Unfall im Ausland, vor und bitten ihr Opfer kurzfristig um Bargeld.

Sobald sich der Angerufene bereit erklärt, den geforderten Betrag zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, der sich mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt. In der Vergangenheit haben sich Kriminelle so bereits Beträge von über 20.000 Euro im Einzelfall erschlichen.

Das Bundeskriminalamt rät, grundsätzlich bei derartigen Anrufen misstrauisch zu sein, keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse bekannt zu geben und bei Familienangehörigen Rücksprache zu halten. Zudem sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben.

Teure Hilfsbereitschaft

Häufig wird vielen Älteren ihre Hilfsbereitschaft auch auf anderem Wege zum Verhängnis. Einige Diebe und Betrüger klingeln direkt an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen durch einen Vorwand in die Wohnung zu gelangen, um zu stehlen. Kriminelle geben dazu beispielsweise vor, dass sie einen Unfall gehabt hätten und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen oder dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser möchten.

Einige Verbrecher geben sich aber auch als Kriminalbeamte, Gerichtsvollzieher, Handwerker, Stromableser, Bankbeamte, Paket- oder Postmitarbeiter aus und versuchen so, in die Wohnung ihres Opfers zu gelangen. Grundsätzlich sollte man immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe öffnen und keine Fremden in die Wohnung lassen.

Nur Handwerker, die von einem selbst bestellt worden sind, sollten auch Zugang zur Wohnung bekommen. Bei vermeintlichen Amtspersonen ist es wichtig, deren Amtsausweis auf Richtigkeit zu prüfen. Grundsätzlich, so das Bundeskriminalamt, kommen Beamte der Pensionsversicherungs-Anstalt und anderer Behörden nie überraschend, sondern melden den Besuch schriftlich an. Im Zweifelsfall ist es besser durch einen Anruf beim Amt – die Telefonnummer sollte man selbst im Telefonbuch nachschlagen! – zu klären, ob der Besucher auch tatsächlich geschickt wurde.

Informations- und Anlaufstellen

Ein entschiedenes „Nein“, ein energisches Wegweisen eines ungebetenen Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können eine Straftat verhindern, wenn man keinen anderen Ausweg mehr sieht.

Wie Senioren sich gegen diese und andere Delikte wie Einbruch-Diebstahl, Onlinebetrug, Falschgeld, Taschendiebstahl, überteuerte Kaufangebote bei Werbefahrten, aber auch vor Gewalt schützen können, wird ausführlich auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes erläutert.

Das Bundeskriminalamt ist nicht nur für Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung zuständig, sondern auch Anlauf- und Meldestelle für Bürger, die verdächtige Beobachtungen wahrnehmen. Entsprechende Hinweise können anonym und unbürokratisch weitergegeben werden. Die Meldestellen sind im Internet aufgelistet. Ist eine Straftat begangen worden, kann diese auf jeder Polizeidienststelle oder unter den Notrufnummern 133 oder 112 angezeigt werden.


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