Der Hund als Reisebegleiter erfordert Vorbereitung

Der Hund als Reisebegleiter erfordert Vorbereitung

(kunid) Immer wieder werden Reisende, die mit Hunden einreisen möchten, an der Grenze abgewiesen, weil die dafür erforderlichen Papiere nicht vorliegen. So benötigt man in manchen Ländern eine Bestätigung, dass das Tier bestimmte Impfungen erhalten hat. Es ist daher notwendig sich frühzeitig, am besten schon rund vier bis sechs Monate vor der Urlaubsreise, um die notwendigen Formalitäten zu kümmern.

Prinzipiell sollte immer lange vor einer geplanten Reise geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ein- und Ausreise in das gewünschte Reiseziel mit dem Hund möglich ist.

Manche Urlaubsgebiete kommen schon wegen strenger Einreisebestimmungen nicht als Urlaubsziel infrage. So wird beispielsweise in Hawaii eine 120-tägige Quarantäne für Hunde bei der Einreise verlangt.

Das richtige Ziel

Seit 2004 gelten für die Einreise mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der EU und aus Drittländern neue Tiergesundheits-Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Unter anderem ist darin festgelegt, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Zudem muss ein EU-Heimtierausweis, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen sind, mitgeführt werden.

Werden die Einreisebedingungen des Urlaubslandes nicht erfüllt, kann es zur Zurückweisung an der Grenze kommen. Neben einem Bußgeld für den Tierhalter kann dem Haustier Quarantäne oder sogar die Tötung drohen. Auch bei der Wiedereinreise nach Österreich gibt es einiges zu beachten. Was dies im Einzelnen ist, ist einem herunterladbaren Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu entnehmen.

Informationen zu den Einreisebedingungen der einzelnen Länder gibt es unter anderem im Internet beim BMG, bei den Handelsabteilungen der jeweiligen Botschaften beziehungsweise bei den Veterinärdienststellen der Drittstaaten, bei der Veterinärmedizinischen Universität Wien und bei der Europäischen Kommission. Auch das Bundeskanzleramt Österreich bietet auf der Webseite www.help.gv.at entsprechende Auskünfte. Details zur Auslandsreise mit dem Hund gibt es zudem online bei den Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ. Fragen können in der Regel auch der Tierarzt und/oder das für den Wohnort zuständige Veterinäramt beantworten.

Unterwegs mit dem Auto

Ziele, die gut mit dem Auto zu erreichen sind, eignen sich laut Expertenmeinung gut, wenn der Hund gerne im Auto mitfährt. Allerdings sollte das Haustier im Auto ausreichend gesichert sein. Denn bei einem Unfall oder auch wenn der Fahrer nur scharf Bremsen muss, kann der geliebte Vierbeiner ansonsten zum Wurfgeschoss werden und sich selbst oder auch andere Autoinsassen verletzen. Vorschriften, dass Tiere im Fahrzeug dagegen abgesichert werden müssen, gibt es unter anderem in Deutschland und in vielen anderen Ländern.

Geeignet dazu sind Hundetransportboxen, Autogurte für den Hund oder Transportkäfige. Ein einfaches Absperrgitter zwischen dem Gepäckraum eines Kombis und Fahrgastraum sind oft nicht sicher genug, insbesondere wenn der Hund schwer ist oder es bei hohen Geschwindigkeiten zu einem Unfall kommt.

Damit die Fahrt für den vierbeinigen Liebling nicht zu ansgrengend wird, sollten stündlich Pausen eingelegt werden, sodass das Tier Gassi gehen und Wasser trinken kann. Hechelt oder gähnt der Hund bei Kurven oder Steigungen, kann es sein, dass er Probleme mit seinem Ohrendruck hat. Er sollte dann sofort etwas zu kauen erhalten.

Per Bahn und Flugzeug zum Ziel

Auch Bahnreisen sind denkbar. Allerdings sollte dieses Transportmittel besser außerhalb der Hauptreisezeit benutzt werden, da es sonst dem Vierbeiner aufgrund der Vielzahl anderer Mitreisender zu „eng“ werden könnte. Kleine Hunde können normalerweise im Transportbehälter unentgeltlich mitgenommen werden.

Für größere Vierbeiner wird in der Regel der halbe Fahrpreis eines Erwachsenen (Kinderpreis) fällig. Zudem müssen sie an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Zwar sind auch Flugreisen möglich, bei vielen Fluglinien dürfen jedoch nur kleinere Hunde in einem Transportbehälter mit in die Passagierkabine. Größere Tiere müssen meist in einer flugtauglichen Hundetransportbox im Gepäckraum mitfliegen. Oftmals wird für ängstliche oder unruhige Hunde für den Flug die Gabe eines leichten Beruhigungsmittels empfohlen.

Tipps für unterwegs

Schon die Reise an sich ist für viele Hunde aufregend aber auch anstrengend. Daher sollte er vor der Abreise fit und gesund sein. Um Gesundheitsprobleme zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, dem Tier zwölf Stunden vor der Abreise nichts mehr zu fressen, sondern nur zu trinken zu geben. Auch im Urlaub sollte das gewohnte Hundefutter gefüttert werden, damit es nicht zu Umstellungsproblemen kommt. Bei heißen Temperaturen sind kleine Portionen für das Tier zudem verträglicher als große.

Zur Grundausstattung für die Reise zählt neben Kauknochen, Hundedecke und -spielzeug, ein Halsband mit Adresshinweis der Heimat- und Urlaubsadresse sowie der Handynummer des Hundehalters.

Eine vernünftig ausgestattete Reiseapotheke für den Hund enthält unter anderem Desinfektionsmittel, Wundspray, Zecken- und Würmerprophylaxe, Augen- und Ohrentropfen, Antibiotika und Tabletten gegen Durchfall und Erbrechen. Die Broschüre „Urlaub mit Haustieren“ vom Bundesministerium für Gesundheit gibt ebenfalls weitere Informationen.

Schutz für Hund und Besitzer

Für alle nicht absehbaren Ereignisse empfiehlt sich, auch die Telefon- und Versicherungsnummer der Tierhalter-Haftpflichtversicherung bei sich zu haben.

Grundsätzlich ist für alle Hundehalter – unabhängig von einer Urlaubsfahrt – der Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung wichtig. Denn Frauchen und Herrchen haften unabhängig vom eigenen Verschulden für Schäden, die der vierbeinige Liebling anrichtet.

Um nicht nur die Urlaubskasse zu schützen, kann auch eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein. Sie hilft die finanzielle Belastung zu reduzieren, wenn der Hund zum Tierarzt muss. Die Versicherung übernimmt beispielsweise anfallende Operations- und Heilbehandlungskosten bis zur vereinbarten Höhe. Viele Verträge gelten auch während einer Urlaubsreise.


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