Wenn der Neuwagen beschädigt wird
(kunid) Nach Angaben der Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) wurden alleine in 2011 mehr als 317.000 Pkws in Österreich neu zugelassen. Der Preis für ein neues Auto liegt meist bei rund ein bis drei Jahresgehältern eines Durchschnittsverdieners. Da ist es für viele Käufer schmerzlich, wenn sie zum Beispiel nach einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Fahrzeug aus eigener Tasche zahlen müssen oder nur einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen.
Wer fahrlässig einen Unfall verursacht, bei dem der eigene Wagen beschädigt wird, muss ohne den passenden Versicherungsschutz den eigenen Schaden selbst bezahlen. Gleiches gilt auch, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder der Unfallverursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, beispielsweise weil er unerkannt flüchtete.
Auch bei einem Schaden durch ein Naturereignis, wie bei einer Überschwemmung, einem Felssturz, einer Lawine oder einem Sturm, bleibt der Pkw-Besitzer auf den Reparaturkosten sitzen, wenn er sich nicht dagegen abgesichert hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nämlich nur für Schäden auf, die mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht wurden. Zudem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab.
Der richtige Kaskoschutz
Grundsätzlich ist daher für jeden, der sich ein fabrikneues Fahrzeug kauft, eine Vollkasko-Versicherung empfehlenswert. Diese leistet nämlich bei Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden, und deckt Schäden durch Dritte ab, die nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können. Zudem sind im Vollkasko-Schutz automatisch auch die in der Teilkasko-Versicherung abgesicherten Risiken enthalten.
Die Teilkasko-Versicherung tritt beispielsweise ein, wenn das eigene Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Lawinen, Felssturz sowie bei einer Kollision mit einem Haarwild beschädigt wurde.
Hohe Wertverluste bei Neuwagen
Bei vielen Kfz-Kaskotarifen wird bei einem Totalschaden oder beim Verlust des Pkws durch Diebstahl oft nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles, gezahlt. Allerdings verlieren Neufahrzeuge häufig bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent an Wert.
Nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nachdem der fast fabrikneue Pkw gestohlen wurde, würde der Geschädigte trotz Kfz-Vollkasko-Versicherung nur noch den Marktwert erstattet bekommen. Das kann gerade in den ersten zwölf Monaten aufgrund des Wertverlustes gegenüber dem Kaufpreis zu erheblichen finanziellen Einbußen führen.
Rundumschutz
Neuwagenkäufer sollten daher darauf achten, dass in der Vollkasko-Versicherung eine Neupreis- oder auch Neuwert-Entschädigung mit eingeschlossen ist. Je nach Vereinbarung wird dann der Neuwert nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls, welcher sich bis zu sechs Monate nach dem Kauf ereignet, komplett erstattet.
Tritt der Schaden zwischen dem sechsten und zwölften Monat nach dem Neukauf des Wagens ein, würde der Pkw-Besitzer immerhin noch 90 Prozent des Neupreises erhalten.