Damit der Umbau nicht zum Problemfall wird

Damit der Umbau nicht zum Problemfall wird

(kunid) Im Frühjahr nimmt die Bautätigkeit an Wohnhäusern und Wohnungen wieder zu. Haus- und Wohnungseigentümer, die Entsprechendes planen, sollten in diesem Fall auch ihre Eigenheim- und/oder Haushaltsversicherung darüber informieren.

Bei Renovier- oder Umbauarbeiten kann es zu sogenannten Gefahrerhöhungen kommen. Das ist zum Beispiel ein Baugerüst, über das Einbrecher leichter in die oberen Stockwerke eines Hauses gelangen können, oder eine provisorische Dacheindeckung, die das Haus für Sturmschäden anfälliger macht.

Kommt es, begünstigt durch eine solche Gefahrerhöhung, zu einem Schaden am Inventar der Bewohner, braucht der Haushaltsversicherer unter Umständen nicht zu zahlen. Er verlangt nämlich, dass ihm solche Änderungen der Risikoverhältnisse angezeigt werden.

Vorsicht, Obliegenheitsverletzung

Geschieht dies nicht, kann sich der Versicherer darauf berufen, dass die vertraglichen Obliegenheiten verletzt wurden. Dann kann er im Schadenfall die Leistung verweigern.

Damit es nicht so weit kommt, sollten Versicherte bei vorübergehenden oder dauerhaften Änderungen der Risikoverhältnisse stets ihren Versicherer informieren. Unter Umständen verlangt der Versicherer für die Gefahrerhöhung einen Prämienzuschlag. Das dürfte aber leichter zu verkraften zu sein, als im Ernstfall ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Leitungsgrenzen haben Vorteile

Man mag sich fragen, warum die Versicherer bei Ereignissen wie vorübergehenden Bautätigkeiten überhaupt informiert werden wollen und sich Zuschläge vorbehalten. Der Grund ist, dass für die Kalkulation der normalen Prämie immer durchschnittliche Risikoverhältnisse die Rechenbasis sind.

Für diejenigen, die ein überdurchschnittliches Risiko versichern möchten, ist das zwar ärgerlich. Aber für alle anderen Versicherten ohne besondere Gefahren wird es günstiger, weil sie nicht für Risiken mitbezahlen müssen, die sie selbst gar nicht haben.


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