Kein Geld verschenken

Kein Geld verschenken

(kunid) Über 200 Millionen Euro verschenken Arbeitnehmer jedes Jahr an das Finanzamt, weil sie keine Arbeitnehmerveranlagung durchführen.

Viele Arbeitnehmer zahlen mehr Steuern ein, als sie eigentlich müssten, nur weil sie darauf verzichten, eventuell zu viel bezahlte Steuern mithilfe der Arbeitnehmerveranlagung zurückerstattet zu bekommen. Übrigens: Eine Arbeitnehmerveranlagung kann für die letzten fünf Jahre eingereicht werden. Wer für 2007 noch keine entsprechende Veranlagung beim Finanzamt abgegeben hat, kann dies in 2012 noch tun.

Die Arbeitnehmerveranlagung

Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer neu berechnet und gleichmäßig übers Jahr verteilt, was sich insbesondere bei schwankenden Einkommen oft auf die tatsächlich zu zahlende Steuerhöhe auswirkt. Hat man zu viel bezahlt, gibt es vom Finanzamt Geld zurück.

Zudem lässt sich oftmals ohne große Mühe bares Geld sparen, indem das zu versteuernde Einkommen durch Pauschalen, Absetzbeträge, Werbungskosten oder Sonderausgaben reduziert werden kann.

Schwankendes Einkommen und besondere Ausgaben

Besonders sinnvoll ist die Arbeitnehmerveranlagung für jeden,

  • der während des Jahres zu arbeiten begonnen hat, etwa nach der Schule, Karenz oder Arbeitslosigkeit,
  • der eine Lehre absolviert,
  • der als Ferialjobber oder -praktikant arbeitet,
  • der während des Jahres unterschiedlich viel verdient hat, beispielsweise nach einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder umgekehrt
  • der Alleinverdiener oder Alleinerziehender ist,
  • der Kinder hat,
  • der berufliche Ausgaben beispielsweise für Fort- und Weiterbildung oder Arbeitskleidung hatte,
  • der hohe Arzt- und Medikamentenkosten zahlen musste,
  • der sonstige Sonderausgaben hatte, also Kirchenbeiträge, Beiträge in eine Witwen-, Waisen-, Versorgungs- oder Sterbekasse, bestimmte Spenden, Kosten für Wohnraumschaffung beziehungsweise Renovierung oder auch Prämien für bestimmte Personenversicherungen bezahlt hat.

Im Rahmen der Sonderausgaben wirken sich beispielweise eine Weiter- oder Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung oder auch bezahlte Prämien für Rentenversicherungen mit lebenslanger Rente und Lebensversicherungen auf Ableben steuermindernd aus. Dies gilt auch für entrichtete Beiträge für Kapitalversicherungen auf Er- und Ableben, wenn die Verträge vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen wurden, sowie für Pflege-, Kranken- und Unfallversicherungen, wie beispielsweise eine Insassenunfall-Versicherung.

Vorteil für Geringverdiener

Übrigens: Geld gibt es auch für denjenigen, der so wenig verdient hat, dass er gar keine Steuern zahlen muss. Im Rahmen der sogenannten Negativsteuer erhalten diese Geringverdiener teils zwischen 110 Euro und 251 Euro als Gutschrift vom Finanzamt. Interessant ist dies insbesondere für Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter, Pflichtpraktikanten und geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungs-Beitrag einzahlen.

Mehr Informationen zum Thema Steuern und Arbeitnehmerveranlagung gibt es online beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) sowie in dessen kostenlos herunterladbaren Broschüre „Das Steuersparbuch 2012“.


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