Schutz bei stürmischen Zeiten

Schutz bei stürmischen Zeiten

(kunid) Gerade Anfang des Jahres sind Stürme keine Seltenheit. Bei Windgeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h gibt es jährlich Schäden in Millionenhöhe an Autos und Gebäuden.

Zu den schwersten Stürmen von Jänner bis April zählten in den vergangenen Jahren  die Sturmtiefs und OrkaneVivian“, „Wiebke“, „Lothar“, „Kyrill“, „Paula“, „Emma“und „Xynthia“. Bei Stürmen mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h wurden beispielsweise Dächer abgedeckt sowie Fahrzeuge, Gebäude und Einrichtungen durch herabstürzende Bäume oder herumfliegende Dinge beschädigt.

Die meisten Schäden an Häusern und Autos sind versicherbar. Allerdings muss dazu eine entsprechende Polizze für das Gebäude, den Hausrat und/oder das Fahrzeug bestehen. Zudem muss die Windgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betragen haben.

Versicherungsschutz für das Gebäude

Eine Eigenheim- oder auch Wohngebäude-Polizze deckt unter anderem Sturmschäden ab. Sie kommt beispielsweise für Schäden auf, die durch umgefallene oder abgebrochene und umherfliegende Bäume, Äste und Dachziegel am Gebäude entstanden sind. Wurden durch den Sturm Dächer abgedeckt, Fenster- oder Türscheiben eingedrückt, sind auch auch die Folgeschäden durch Niederschläge versichert.

Der Versicherungsschutz einer Eigenheim- oder Gebäude-Polizze erstreckt sich auf alle fest in das Gebäude eingebauten Gegenstände wie Tapeten und Fliesen, fest verklebte Teppichböden, eine Einbauküche oder auch die fest verbauten Sanitäranlagen. Neben den genannten Risiken sind in der Regel auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Folgeschäden dadurch mitversichert. Zudem sind in einer Gebäude- oder Eigenheimversicherung in der Regel auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen versichert.

Absicherung des Hausrats

Eine Haushalts-Polizze deckt Schäden an den beweglichen Sachen des Hausrates wie Kleidung, Elektrogeräte und Nahrungsmittel sowie an der Wohnungseinrichtung ab. Versichert sind dabei Risiken wie Sturm ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h sowie Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasserschäden, Hagel und Glasbruch.

Auch die Folgeschäden eines Risiko sind mitversichert, also beispielsweise, wenn ein Sturm ein Dach abgedeckt hat und dadurch die Möbel in der Wohnung durch eindringenden Regen beschädigt werden.

Sturmschäden am Autos sind versicherbar

Sturmschäden am Auto können durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Versichert sind direkte Sturmschäden, also wenn der Sturm den Wagen beispielsweise von der Straße weht, aber auch indirekte Schäden. Letzteres liegt vor, wenn das Auto durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste beschädigt wird.

Voll- und Teilkasko-Versicherung

Die Teilkasko erstreckt sich auf Schäden infolge von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Sturm, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck.

Zusätzlich zum Versicherungsschutz der Teilkasko sind bei einer vereinbarten Vollkasko-Versicherung auch alle Schäden, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind, mit versichert.


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