Nur mit Grüner Karte in den Urlaub
(kunid) Nicht überall ist das Mitnehmen der Grünen Versicherungskarte vorgeschrieben, allerdings wird sie bei Kontrollen oder auch im Falle eines Unfalls immer noch häufig verlangt. In einigen Ländern muss sie jedoch mitgeführt werden.
Alle Autoreisenden sollten frühzeitig bei ihren Kfz-Haftpflichtversicherer eine Grüne Versicherungskarte anfordern. Einige Versicherer schicken die Karte zum Jahresbeginn auch automatisch zu. Die Grüne Karte ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist.
Mitnahme auch in der EU sinnvoll
Die Grüne Karte sollte auch bei Reisen in EU-Länder mitgeführt werden. Zwar gilt innerhalb der Europäischen Union das Kfz-Kennzeichen grundsätzlich als Beweis, dass eine gültige Versicherung besteht, dennoch wird bei Verkehrskontrollen oft noch verlangt, diese vorzuzeigen.
Das Mitführen der Grüne Karte erspart daher nicht nur Ärger mit den Behörden, sondern vereinfacht bei einem Schaden auch den Austausch der Versicherungsdaten. In jedem Land, welches das System der Grünen Karte unterstützt, ist von den Kfz-Versicherern eine zentrale Organisation, das sogenannte Bureau, geschaffen worden. Dieses ist von der Regierung des jeweiligen Landes anerkannt und zuständig für die Durchführung der Aufgaben des Systems der Grünen Karte.
Garantie und Schutz
Ein nationales Grüne Karte-Bureau hat eine doppelte Funktion. Zum einen gibt es die internationalen Versicherungs-Bescheinigungen in der Farbe grün – daher die Bezeichnung Grüne Karte –, an die Autohaftpflicht-Versicherer aus, die sie dann ihren Kunden weiterreichen. Die Ausgabe der Grünen Karte ist zudem eine Garantie für die Rückerstattung der bei einem Auslandsschaden angefallenen Schadenaufwendungen.
Zum anderen ist das Bureau verpflichtet, einen möglichen Schadenfall zu regulieren, der durch ein mit einer Grünen Karte ausgestattetes ausländisches Kraftfahrzeug in seinem Zuständigkeitsbereich verursacht wurde. Entsprechend den Gesetzen und Verordnungen des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, erfolgt die Regulierung. Damit wird sichergestellt, dass das Verkehrsopfer stets nach seinem gewohnten nationalen Standard entschädigt wird.
Sondervorschriften
In Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldawien, der Ukraine und in Belarus (Weißrussland) ist die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte gesetzlich vorgeschrieben. Viele Länder haben aber auch Sondervorschriften: So ist beispielsweise die Grüne Versicherungskarte im Kosovo nicht gültig. Stattdessen muss dort an der Grenze eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Seit 2009 gilt die Grüne Karte auch in Russland. Wer dorthin mit dem Auto reist, muss allerdings darauf achten, dass auch Fahrten in dieses Gebiet vom Versicherer abgedeckt sind. Es kann nämlich bei Vertragsabschluss frei vereinbart werden, ob hierfür eine entsprechende Deckung gegeben wird oder nicht. Besteht kein Versicherungsschutz für Russland, ist das Kürzel RUS für Russland auf der Grünen Karte gestrichen.
Mehrkosten vermeiden
Dies gilt auch für Reisen in den Iran, nach Israel, Marokko, Tunesien und in die Türkei. Autofahrer müssen hierfür bei ihrer Versicherungsanstalt eine kostenpflichtige „große Grüne Karte“ beantragen. Dann besteht auch Versicherungsschutz in diesen Ländern. Türkei-Urlauber sollten überdies darauf achten, dass der Versicherungsschutz für das gesamte Land gültig ist. Vergisst man die Karte in Ländern, die eine Mitnahme vorschreiben, oder ist das Länderkürzel nicht richtig angeführt, muss man bei der Einreise eine Grenzversicherung beim Zollamt abschließen.
Allerdings ist die Versicherungsprämie für eine Grenzversicherung meist sehr hoch und die Deckungssummen sind oftmals sehr niedrig. Umfassende Informationen, was in den einzelnen Urlaubsländern zu beachten ist und ob eine Grüne Karte zwingend vorgeschrieben wird, gibt es auf der Website des Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touring Clubs (ÖAMTC). Einige Bestimmungen sollte man sich je nach Reiseziel bereits vorher einprägen.