Sicherheit für den Stubentiger

Sicherheit für den Stubentiger

(kunid) Mit rund 1,5 Millionen Katzen gehören diese Tiere zu den beliebtesten Haustieren in Österreich. Katzenbesitzer unterschätzen allerdings oft die Gefahren, die ihre Lieblinge bedrohen und im Fall des Falles hohe Kosten nach sich ziehen können.

Offene Fenster und Balkontüren sind für Katzen, die auch im Haus gehalten werden, ein erhebliches Risiko. In gekippten Fenstern und Türen können sich die Tiere leicht einklemmen, wenn sie versuchen ins oder aus dem Haus zu kommen. Schwere oder sogar tödliche Verletzungen können die Folge sein.

Viele Katzenbesitzer glauben zudem, dass die Vierbeiner aufgrund ihrer angeborenen Geschicklichkeit nicht vom Fensterbrett oder Balkongeländer stürzen können. Allerdings lassen sich Katzen schnell von Vögeln, Fliegen, Schmetterlingen und bewegten Gegenständen ablenken oder erschrecken und schaffen es manchmal nicht mehr, sich auf der glatten Fensterbank oder dem Balkongeländer festzuhalten. Ein Fall aus großer Höhe ist auch für eine Katze lebensgefährlich.

Gesetzlich geregelt

Katzenbesitzer sollten daher dringend die gesetzliche 2. Tierhalterverordnung einhalten. Unter Anlage 1 Nummer 2 „Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen“ ist unter anderem festgelegt: „Werden Tiere in Räumen gehalten, bei denen die Gefahr eines Fenstersturzes besteht, so sind die Fenster oder Balkone mit geeigneten Schutzvorrichtungen zu versehen.“

Zudem sollten alle Fenster unbedingt geschlossen oder zumindest gesichert werden, wenn man während seiner Abwesenheit diese gekippt lassen möchte. Entsprechende Kippfenster-Schutzvorrichtungen gibt es unter anderem im Zoofachhandel.

Gefährliche Neugier

Viele, vor allem junge Katzen sind äußerst neugierig. Heiße Herdplatten, Bügeleisen oder brennende Kerzen stellen daher ein Risiko dar. Zum einen können sich die Tiere insbesondere an den Pfoten und den Schnurrhaaren verbrennen, zum anderen kann das versehentliche Umstoßen einer brennenden Kerze einen schweren Wohnungsbrand auslösen.

Eine offene Waschmaschinen- oder Trocknertüre, offene Schränke und Schubladen, aber auch nicht mit Gittern gesicherte Abluft und Heizschächte an Wand und Boden könnten Katzen als vermeintliche Rückzugsorte auswählen. Nicht immer können sie diese Verstecke ohne Hilfe verlassen.

Falsche Spielzeugwahl

Auch bei der Auswahl des Spielzeugs ist Vorsicht geboten. Wollknäuel, dünne Bindfäden oder kleine Schaumgummibällchen sind als Katzenspielzeug ungeeignet, denn verschluckte Fäden oder Gegenstände könnten zu Verdauungsproblemen oder gar zu Darmverschluss führen. Kleine Kugeln aus Alufolie sind giftig, wenn sie verschluckt werden.

Katzen verkriechen sich oft gerne in Tüten und Schachteln. Bei herumliegenden Plastiktüten besteht jedoch Erstickungsgefahr. Spielen die Vierbeiner mit Gummis und Bändern könnten sie sich darin verheddern und schlimmstenfalls selbst erdrosseln. Laserpointer laden zwar gerade dazu ein, dass man die Katze dem roten Lichtpunkt nachjagen lässt, doch die Laserstrahlung kann das Tierauge erheblich schädigen, was bis zur Erblindung führen kann.

Giftige Zimmerpflanzen

Nicht immer sind Katzen beim Fressen und Trinken wählerisch. Daher sind risikoreiche Flüssigkeiten wie Reinigungs-, Desinfektions- und Schädlings-Bekämpfungsmittel, aber auch gedüngtes Gießwasser stets fest verschlossen aufzubewahren. Selbst Zimmerpflanzen könnten zum Gesundheitsrisiko der tierischen Lieblinge werden, denn viele sind für Katzen giftig. Viele Vierbeiner fressen nämlich wie beim Katzengras auch andere Pflanzen an.

Unter anderem sollte Folgendes nicht im Wohnbereich von Katzenbesitzern stehen: Weihnachtsstern, Alpenveilchen, Azalee, Amaryllis, Baumfreund, Calla, Gummi- und Drachenbaum, Dieffenbachie sowie Fensterblatt. Eine Liste der bekanntesten Zimmerpflanzen, die nicht in der Umgebung von Katzen stehen sollten, kann kostenlos bei der Tierschutz-Helpline des Veterinäramts Wien unter der Telefon Nummer 014000/8060 oder im Internet bestellt werden.

Kostenschutz im Notfall

Hat die Katze bereits eine giftige Pflanze angefressen und zeigt Krankheitssymptome, sollte sie umgehend zum Tierarzt gebracht werden. Wichtig ist zudem, den Tierarzt darüber zu informieren, um welches Gewächs es sich handelte. Am besten nimmt man ein Stück von der Pflanzen mit, damit der Tierarzt rasch eine zielgerichtete Therapie einleiten kann. Notwendige Tierarztbehandlungen können schnell einen vierstelligen Betrag erreichen. Insbesondere aufwendige Operationen, beispielsweise nachdem die Katze vom Auto angefahren wurde, sind sehr teuer.

Wer sichergehen will, dass sein kleiner Liebling in Notsituationen die Hilfe bekommt, die er benötigt, ohne dass das Haushaltsbudget stark strapaziert wird, sollte eine spezielle Krankenversicherung für Katzen, die es im Übrigen auch für Hunde gibt, abschließen. Diese würde dann den Großteil der Behandlungskosten abzüglich eines meist kleinen Selbstbehaltes übernehmen. Mehr Informationen, wie man seinen Vierbeiner am besten absichern kann, gibt es beim Versicherungsexperten.

Wenn die Katze eine Dummheit begeht

Alle Tierbesitzer haften für Schäden, die ihre Lieblinge, egal ob Hund oder Katze, verursachen. Während für Hunde eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine derartige Regelung für andere Haustiere wie Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel. Doch auch diese können unter Umständen Sach- oder Personenschäden anrichten, beispielsweise wenn eine Katze unvorsichtig über die Straße läuft und einen Fahrradfahrer zum Stürzen bringt.

Erfreulich für die Katzen- und Kleintierbesitzer: Fast alle Eigenheim- oder Haushaltsversicherung decken automatisch auch Schäden, die ihre Haustiere bei anderen verursachen. Allerdings ist es wichtig, überhaupt eine Eigenheim- oder Haushaltspolizze zu haben. Grundsätzlich sollte der Versicherer gefragt werden, ob die Mieze bereits kostenfrei mit eingeschlossen ist. Wenn nicht, kann die Katze in der Regel gegen einen kleinen Aufpreis oftmals mitversichert werden. Das Haftpflichtrisiko eines Hundes ist in der Regel jedoch nur gegen Aufpreis mitversicherbar.


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