Schneebedeckte Verkehrszeichen

Schneebedeckte Verkehrszeichen

(kunid) In weiten Teilen des Landes liegt so viel Schnee wie schon lange nicht mehr. Dies kann unter anderem auch dazu führen, dass zahlreiche Verkehrstafeln mit dem kühlen Weiß bedeckt und damit unkenntlich für die Autofahrer sind.

Grundsätzlich müssen Verkehrsschilder auch dann beachtet werden, wenn die genaue Bedeutung durch Schnee oder sonstiges nicht sofort erkannt werden kann. Wichtig dabei ist nur, dass sie ordnungsgemäß aufgestellt sind.

Kann jedoch ein Autolenker aufgrund einer auf der Verkehrstafel liegenden Schneedecke das Schild auch nicht teilweise identifizieren und kann er nicht wissen, dass an dieser bestimmten Stelle eines steht, hat das Verkehrszeichen keine rechtliche Wirkung und muss auch nicht beachtet werden.

Auf die Form kommt es an

Allerdings ist das eher die Ausnahme als die Regel. Zum einen erwartet man von Ortskundigen, dass sie die Verkehrszeichen auf gewohnten Strecken kennen. Sie müssen sich daher auch an die Schilder halten, selbst wenn diese zugeschneit sind. Des Weiteren bleiben Verkehrsschilder, deren Bedeutung durch ihre äußere Form identifiziert werden können, selbst für Ortsunkundige weiterhin gültig, wenn man die Schilderform erkennen kann.

Ein Stoppschild beispielsweise, das ein charakteristisches Achteck aufweißt, gilt ohne Einschränkung, selbst wenn die Aufschrift „Stopp“ wegen des Schnees nicht lesbar ist. Fahrzeuglenker, die diese Verkehrstafel missachten, riskieren eine Verkehrsstrafe. Auch das Vorrang-geben-Schild kann allein schon durch die Form, ein auf der Spitze stehendes Dreieck, erkannt werden. Trotz Schnee hat hier der Querverkehr Vorfahrt.

Wer dieses Verkehrszeichen nicht beachtet, ist schuldig, wenn es zu einem Unfall kommt. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung muss dann den Schaden des Unfallgegners übernehmen. Zudem muss der Schuldige den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst bezahlen, wenn er keine Vollkaskoversicherung hat.

Nicht alle Schilder sind zu befolgen

Etwas anders sieht es bei den dreieckigen Gefahren- und den runden Verbots- oder Beschränkungszeichen aus. Hier muss man zwar vorsichtig sein, aber der Gesetzgeber erwartet nicht, dass die Autofahrer diese befolgen, wenn sie eingeschneit und somit unkenntlich sind. Der Grund: die Schilder können unterschiedlichste Bedeutungen haben und beispielsweise eine Geschwindigkeits-Begrenzung anordnen oder vor einer Gefahrenstelle warnen.

Bodenmarkierungen, die vom Schnee bedeckt und daher nicht erkennbar sind, müssen weiter beachtet werden, wenn es ein erkennbares Verkehrszeichen gibt, das den Sinn der Markierungen verdeutlicht. Beispielsweise gilt eine durch Bodenmarkierung gekennzeichnete Kurzparkzone auch dann, wenn die Markierung vom Schnee bedeckt ist, aber ein Schild auf diese Zone hinweist. Sind Richtungspfeile auf der Fahrbahn vom Schnee bedeckt und deshalb nicht erkennbar, muss sich der Fahrzeuglenker an die Fahrregeln der Straßenverkehrsordnung halten.

Generell ist es insbesondere im Winter wichtig, besonders vorsichtig zu fahren – und das nicht nur deshalb, weil man Verkehrszeichen übersehen könnte. Denn bei Schnee und Glätte wird der Bremsweg oft unterschätzt, wodurch es oft zu Unfällen kommt. Während der Bremsweg beispielsweise auf einem trockenen und griffigen Belag im Sommer bei Tempo 100 rund 40 Meter beträgt, verlängert er sich bei Minustemperaturen und auf vereister Straße auf fast 300 Meter.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.