Für ein gefahrloses Rodelvergnügen

Für ein gefahrloses Rodelvergnügen

(kunid) Die sogenannten Schnee-Rutscher sind in den letzten Jahren eine beliebte Alternative zum klassischen Schlitten geworden. Diese kleinen, dem Gesäß nachgebildeten Kunststoffscheiben sind zwar praktisch und leichter zu transportieren, bergen aber auch ein höheres Unfall- und Verletzungspotenzial. Deshalb raten Sicherheitsexperten zu einem sorgsamen Umgang mit diesen Rodelgeräten.

Immer häufiger sind auf den Rodelhängen (Klein-) Kinder mit kleinen farbigen Kunststoffscheiben unterwegs. Deren wachsende Beliebtheit lässt sich dadurch erklären, dass die Schnee-Rutscher leichter und bequemer zu transportieren sind und auch deutlich schneller abtrocknen als herkömmliche Schlitten.

Erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr

Die Kehrseite der Medaille: Auf unebenem Boden werden Stöße nicht wie beim klassischen Schlitten abgefedert und können so direkt auf die Wirbelsäule durchschlagen. Hohe Rodelgeschwindigkeiten sorgen zusammen mit der eingeschränkten Lenkbarkeit für ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko.

Experten empfehlen deshalb, Kleinkinder unter vier Jahren nicht mit diesen Schnee-Rutschern rodeln zu lassen. Zudem sollten mit diesen modernen Rodelunterlagen steile Hänge mit vielen Unebenheiten gemieden werden.

Weitere Tipps, damit die Schlittenfahrt nicht im Spittal endet:

  • Sicherheitsabstand zum Vordermann halten,
  • vorsichtig und stets bremsbereit sowie nicht zu nah hintereinander fahren,
  • nach einem Sturz schnell die Bahn verlassen und
  • beim Aufstieg den Rand der Rodelbahn benutzen.

Guter Schutz für den Fall der Fälle

Da ein Unfall auch bei größter Vorsicht nicht ausgeschlossen werden kann, sollten zumindest die finanziellen Folgen, die beispielsweise durch eine dauernde Gesundheitsschädigung nach einem Unfall eintreten können, abgesichert sein. Vorsorgen lässt sich unter anderem mit einer privaten Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeits-Polizze.

Die Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen lassen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Sinnvoll wäre auch eine Zusatzkranken-Versicherung, damit eine eventuell notwendige Behandlungszeit im Spital unter möglichst angenehmen Bedingungen verbracht werden kann. Über weitere Lösungen und darüber, welcher Schutz individuell passend ist, informiert ein Versicherungsfachmann. Für Kinder gibt es oftmals besondere Angebote.


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