Feste feiern und straffrei heimkommen

Feste feiern und straffrei heimkommen

(kunid) Der Genuss von alkoholischen Getränken gehört für viele bei Betriebsfeiern und Christkindlmarktbesuch mit dazu. Doch wer glaubt, dass er danach mit dem Auto noch nach Hause fahren kann, geht nicht nur ein gefährliches, sondern mitunter auch ein teures Risiko ein.

Bereits bei einem Alkoholspiegel von 0,8 Promille ist das Unfallrisiko nach Angaben des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) fünfmal höher als im nüchternen Zustand. Bereits in den ersten fünf Monaten des heurigen Jahres gab es österreichweit 714 Alkoholunfälle mit 965 Verletzten und 14 Getöteten.

Alkolenker sind eine Gefahr für alle

„Die KFV-Unfallstatistik zeigt: Bei rund sieben Prozent der Gesamtunfälle ist mindestens einer der Beteiligten alkoholisiert. Unter Alkoholeinfluss steigt das Unfallrisiko um ein Vielfaches, bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so hoch als nüchtern“, erklärt Thomas Leitner, Leiter der KFV-Landesstelle Burgenland.

„Die besondere Tragik von Alkoholfahrten ist, dass häufig auch nüchterne Personen Opfer von alkoholisierten Lenkern werden“, betont Othmar Thann, Direktor des KFV. „62 Prozent der bei Alkoholunfällen in den letzten fünf Jahren Getöteten waren selbst nicht alkoholisiert! Auch jeder zweite Verletzte bei Alkoholunfällen war zum Unfallzeitpunkt kein Alkolenker.“

Rund 33 Prozent der bei Alkoholunfällen Getöteten waren Fußgänger. Da nach Verkehrsunfällen nicht bei allen Toten und Bewusstlosen der Alkoholpegel überprüft wird, geht das KFV davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Getöteten bei Alkoholunfällen wesentlich höher liegt.

Strafe auch ohne Unfall

Wer betrunken Auto fährt, wird nicht nur bestraft, wenn er in einen Unfall verwickelt ist. Es reicht schon, wenn der Autolenker trotz vermeintlich sicherer Fahrweise die gesetzlich erlaubte Promillegrenze überschreitet. Bei einem Alkoholspiegel von 0,5 Promille bis 0,79 Promille kann die Geldstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro liegen. Zudem gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Probeführerschein-Besitzer mit 0,1 Promille bis 0,5 Promille müssen bereits mit einer Geldstrafe bis 2.180 Euro, mit einer kostenpflichtigen Nachschulung und ebenfalls mit einer Vormerkung rechnen. Bei der Nachschulung handelt es sich um einen Kurs mit insgesamt 15 Stunden, der die Vermeidung weiterer Alkoholfahrten zum Ziel hat und mehr als 400 Euro kostet.

Autolenkern mit 0,8 bis 1,19 Promille droht eine Geldstrafe von 800 Euro bis 3.700 Euro sowie ein Lenkverbot von mindestens einem Monat. Außerdem muss sich der Alkolenker zusätzlich einem Verkehrscoaching unterziehen. Dabei handelt es sich um einen Kurs mit insgesamt vier Kurseinheiten zu je 50 Minuten, der von Psychologen und Notfallsanitätern beziehungsweise Ärzten durchgeführt wird. Ziel des Kurses ist es, den Alkoholsündern die Gefahren von Trunkenheitsfahrten und deren Folgen bewusst zu machen.

Versicherungsschutz ist gefährdet

Mindestens für vier Monate ist der Führerschein weg, wenn man 1,2 Promille bis 1,59 Promille intus hat. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bis 4.400 Euro wird auch eine kostenpflichtige Nachschulung verlangt.

Bei wem sogar 1,6 Promille oder mehr festgestellt werden, muss mit einer Geldstrafe von 1.600 Euro bis 5.900 Euro rechnen und ist mindestens sechs Monate den Führerschein los. Zudem kommen noch eine Nachschulung, eine amtsärztliche und eine verkehrspsychologische Untersuchung hinzu.

Nicht zu vergessen sind auch die versicherungs-rechtlichen Konsequenzen einer Alkoholfahrt. Die Kaskoversicherung muss im Falle einer Alkoholbeeinträchtigung nicht für entstandene Schäden aufkommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann zudem einen alkoholisierten Lenker für entstandene Schäden in Höhe von 11.000 Euro in Regress nehmen. Außerdem müssen sich Autofahrer auch auf eine strafrechtliche Verfolgung gefasst machen, wenn sie alkoholisiert einen Unfall mit Personenschaden verursachen.

Vorausschauend handeln statt Strafe zahlen

„Es ist wichtig, sich vor dem Besuch einer Feier oder eines Christkindlmarkts zu überlegen, wie man sicher nach Hause kommt. Wenn man einige Gläser getrunken hat, verliert man leicht die Selbstkontrolle und das Risiko steigt“, so Leitner und betont: „Sehr erfreulich ist, dass es vorbildliche Firmen gibt, die Taxidienste und ähnliches anbieten.“

Auch der „Morgen danach“ ist nicht zu unterschätzen. Selbst wenn man glaubt nach einigen Stunden Schlaf nüchtern zu sein, kann man noch Restalkoholbestände im Blut haben.

Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass pro Stunde nur etwa 0,1 Promille abgebaut werden. Auch starker Kaffee, ein Katerfrühstück oder sonstige „Promille-Killer“ können dies nicht beschleunigen.


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