Wer heuer zahlt, bekommt 2012 Geld von der Steuer
(kunid) Bestimmte Zahlungen, die bis zum 31. Dezember 2011 geleistet werden, können auch noch in diesem Jahr steuerlich abgesetzt werden, was letztendlich auch die Steuerhöhe mindert. Für zahlreiche Ausgaben wie beispielsweise für bestimmte Versicherungen gibt es dann schon 2012 Geld von der Steuer zurück.
Insgesamt gibt es zahlreiche Ausgaben, die Arbeitnehmer von der Steuer absetzen können. Bei den meisten sogenannten Sonderausgaben können die Kosten nur zu einer bestimmten Höhe oder zu einem festgelegten Anteil von der Steuer abgesetzt werden.
Es gibt aber auch Sonderausgaben, die nicht der Höhe nach begrenzt sind. Dazu zählen beispielsweise Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Schulzeiten sowie Steuerberatungskosten.
Mit Versicherungen Steuern sparen
Ausgaben für Personenversicherungen reduzieren bis zu einem bestimmten Höchstbetrag die zu zahlenden Steuern. Der Höchstbetrag ist unter anderem abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder des Steuerpflichtigen. Zu den absetzbaren Personenversicherungen zählen unter anderem freiwillige Kranken- und Unfallversicherungen. Auch Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist, sowie Lebensversicherungen auf Ableben sind absetzbar.
Ferner können Beiträge für Lebens- und Rentenversicherungen mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente sowie Prämien für eine freiwillige Witwen-, Waisen-, Versorgungs- und Sterbekasse geltend gemacht werden. Je nach Vertragsgestaltung zählen auch freiwillige Pensions- und Pflegeversicherungen zu den Sonderausgaben.
Mit dem Häuschen die Abgabenlast reduzieren
Aber auch andere Kosten können in einem bestimmten Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Darunter fallen beispielsweise Ausgaben für die Wohnraumschaffung, also den Neukauf oder Neubau einer Wohnung beziehungsweise eines Hauses, aber auch für eine Wohnraumsanierung, welche die Nutzungsdauer des Wohnraumes verlängert oder den Nutzungswert wesentlich erhöht.
Ebenfalls steuerlich geltend können beruflich bedingte Ausgaben gemacht werden. Hierzu zählen unter anderem Kosten für eine Aus- und Fortbildung oder Umschulung wie Kursgebühren, Kursmaterialienkosten, Fahrtspesen oder auch Kosten für auswärtige Nächtigungen.
Wohltätigkeit kommt auch beim Finanzamt an
In einem bestimmten Rahmen absetzbar sind auch beruflich bedingte Familienheimfahrten oder eine notwendige doppelte Haushaltsführung sowie beruflich veranlasste Mitgliedsbeiträge beispielsweise für die Gewerkschaft. Dies gilt auch für beruflich motivierte Anschaffungen von Fachliteratur, eines Computers oder für Fahrtkosten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung.
Darüber hinaus sind Spenden an wohltätige Organisationen und bestimmte Spendensammelvereine bis maximal zehn Prozent des Vorjahreseinkommens steuermindernd. Welche Organisationen dies im Einzelnen sind, steht online beim Bundesministerium für Finanzen (BMF). Auch Pflichtbeiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 200 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Krankheitskosten und außergewöhnliche Belastungen
Geld zurück gibt es zudem für Krankheitskosten, die man von der Krankenkasse oder Zusatzversicherung nicht ersetzt bekommt. Darunter fallen unter anderem Ausgaben für Arzt, Spital, Medikamente, Heilbehandlungen, Zahnbehandlungen sowie Zuzahlungen zu medizinisch verordnete Kur- und Rehabilitations-Maßnahmen. Die Berücksichtigung erfolgt laut Bundesministerium für Finanzen unter Abzug eines einkommensabhängigen Selbstbehaltes oder im Zusammenhang mit einer Behinderung von mindestens 25 Prozent ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes.
Außergewöhnliche Belastungen können ohne Selbstbehalt steuerlich geltend gemacht werden. Dies sind Kosten für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes, zum Beispiel Berufsschule, Kinderbetreuungskosten bis 2.300 Euro pro Kind, Katastrophenschäden oder Kosten im Zusammenhang mit einer Behinderung. Auch Vorauszahlungen für solche Kosten sind im Jahr der Zahlung absetzbar.
Zu viel Sozialversicherung
Alle, die im Jahr 2008 mehrere Dienstverhältnisse hatten oder neben dem Hauptberuf auch für eine selbstständige Tätigkeit Sozialversicherung bezahlt haben – und zwar über die Höchstbeitragsgrundlage, 2008 waren das monatlich 3.930 Euro, hinaus –, sollten schnell sein. Denn für zu viel gezahlte Kranken- und Pensions-Versicherungsbeiträge kann man noch bis zum 31. Dezember des heurigen Jahres einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Diese Rückerstattung ist jedoch steuerpflichtig.
Übrigens: Die Arbeitnehmerveranlagung kann maximal fünf Jahre nach dem Kalenderjahr, für das der Antrag gestellt wird, abgegeben werden. Wer die Arbeitnehmerveranlagung für 2006 noch nicht eingereicht hat, kann dies also bis spätestens 31. Dezember 2011 tun, ansonsten verfallen eventuelle Ansprüche. Weitere Informationen rund um die Steuern gibt es online beim BMF sowie bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien und in deren kostenlos herunterladbaren Broschüre „Steuer Sparen 2011“.