Sorglos auf die Piste

Sorglos auf die Piste

(kunid) Damit man nach einem missglückten Ski- oder Snowboardausflug nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte man sich vorher um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Denn mögliche Einkommenseinbußen oder Schadenersatzzahlungen nach einem Unglück können bei einer fehlenden Absicherung schnell zum finanziellen Problem werden.

Die häufigsten Unfallursachen beim Ski- oder Snowboardfahren sind Stürze und Zusammenstöße. Ist man selbst unvorsichtig und verletzt einen anderen auf der Skipiste, muss man für den entstandenen Schaden auch aufkommen. Neben den Sachschäden, wie beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.

Mit Haftpflicht und Rechtsschutz auf der sicheren Seite

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Versicherungen.

Die meisten Haushaltsversicherungen beinhalten eine derartige Sport- und Privathaftpflicht-Versicherung. Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Millionen betragen, um im Schadenfall nicht vor dem existenziellen Aus zu stehen.

Wenn man selbst unverschuldet durch einen anderen Wintersportler verletzt wurde, hilft bei der Durchsetzung eigener Ansprüche eine Rechtschutzversicherung. Diese kann in vielen Fällen auch über die Haushaltsversicherung mitversichert werden.

Damit das Gipsbein nicht zum Desaster wird

Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Eine Auslandsreisekranken-Versicherung übernimmt je nach Vereinbarung nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch Bergungskosten und den Rücktransport nach Österreich.

Bei einige Reiseversicherungs-Anbieter, kann neben einem Auslandsreise-Krankenschutz auch eine Storno- und Rücktrittsversicherung, ein Unfallschutz und/oder eine Reisegepäck-Versicherung in einer Polizze mit eingeschlossen werden.

Unfall mit bleibenden Folgen

Da man sich nie sicher sein kann, dass der fröhliche Winterspaß auf der Piste nicht im Krankenhaus endet, ist eine Zusatzkranken-Versicherung sinnvoll. Damit man wenigstens die Behandlungszeit im Spital unter möglichst angenehmen Bedingungen verbringen kann.

Wer bleibende Schäden davonträgt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster. Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Auch wenn keiner immer vom Schlimmsten ausgeht, sollte man an seine Familie denken. Mit einer Ablebens- oder auch Risikoversicherung schützt man seine Angehörigen und sichert die Finanzen von Partner und Kindern ab. Um unbeschwert in den Winterurlaub starten zu können, sollte nicht nur die Skiausrüstung auf Tauglichkeit gecheckt, sondern mithilfe eines Versicherungsfachmanns auch die vorhandene Absicherung überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.
Sorglos auf die Piste

Sorglos auf die Piste

(kunid) Damit man nach einem missglückten Ski- oder Snowboardausflug nicht auch noch in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte man sich vorher um einen umfassenden Versicherungsschutz kümmern. Denn mögliche Einkommenseinbußen oder Schadenersatzzahlungen nach einem Unglück können bei einer fehlenden Absicherung schnell zum finanziellen Problem werden.

Die häufigsten Unfallursachen beim Ski- oder Snowboardfahren sind Stürze und Zusammenstöße. Ist man selbst unvorsichtig und verletzt einen anderen auf der Skipiste, muss man für den entstandenen Schaden auch aufkommen. Neben den Sachschäden, wie beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.

Mit Haftpflicht und Rechtsschutz auf der sicheren Seite

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten Absicherungen.

Die meisten Haushaltsversicherungen beinhalten eine derartige Sport- und Privathaftpflicht-Versicherung. Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Millionen betragen, um im Schadenfall nicht vor dem existenziellen Aus zu stehen.

Wenn man selbst unverschuldet durch einen anderen Wintersportler verletzt wurde, hilft bei der Durchsetzung eigener Ansprüche eine Rechtschutzversicherung. Diese kann in vielen Fällen auch über die Haushaltsversicherung mitversichert werden.

Damit das Gipsbein nicht zum Desaster wird

Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Eine Auslandsreisekranken-Versicherung übernimmt je nach Vereinbarung nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch Bergungskosten und den Rücktransport nach Österreich.

Bei einigen Reiseversicherungs-Anbietern, kann neben einem Auslandsreise-Krankenschutz auch eine Storno- und Rücktrittsversicherung, ein Unfallschutz und/oder eine Reisegepäck-Versicherung in einer Polizze mit eingeschlossen werden.

Unfall mit bleibenden Folgen

Da man sich nie sicher sein kann, dass der fröhliche Winterspaß auf der Piste nicht im Krankenhaus endet, ist eine Zusatzkranken-Versicherung sinnvoll. Damit kann man wenigstens die Behandlungszeit im Spital unter möglichst angenehmen Bedingungen verbringen.

Wer bleibende Schäden davonträgt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster. Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann. Sollte man aufgrund der Schädigung seinen Beruf nicht mehr ausüben können, springt die Berufsunfähigkeits-Versicherung mit einer Rentenzahlung ein.

Auch wenn keiner immer vom Schlimmsten ausgeht, sollte man an seine Familie denken. Mit einer Ablebens- oder auch Risikoversicherung schützt man seine Angehörigen und sichert die Finanzen von Partner und Kindern ab. Um unbeschwert in den Winterurlaub starten zu können, sollte also nicht nur die Skiausrüstung auf Tauglichkeit gecheckt, sondern mithilfe eines Versicherungsfachmanns auch die vorhandene Absicherung überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.