Sicher auf herbstlichen Straßen

Sicher auf herbstlichen Straßen

(kunid) Während die Sonne in den letzten Wochen noch öfters zu sehen war, werden die Tage nun immer regnerischer, windiger und kälter. Mit dem schlechten Wetter kommen auch die typischen Gefahrenquellen, mit denen die Autolenker im Herbst rechnen müssen.

Grundsätzlich sollten Fahrzeuglenker nicht nur im Winter, sondern bereits im Herbst besonders vorausschauend sowie umsichtig fahren und stets bremsbereit sein.

Gerade in den Morgen- und Abendstunden muss beispielsweise immer wieder mit Sichtbehinderung durch Nebel gerechnet werden. Das Tückische daran ist, dass Nebelschwaden teils auch nur vereinzelt auftreten, zum Beispiel in Flussniederungen, während andere Strecken davon nicht betroffen sein müssen.

Sicht weg, Gas weg

Grundsätzlich gilt gemäß Paragraf 18 Absatz 1 StVO (Straßenverkehrsordnung): „Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.“ Zudem muss man laut Paragraf 20 Absatz 1 StVO die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen.

Seit Herbst 2002 gibt es auf einigen Autobahnabschnitten in Österreich „Nebelpunkte“. An diesen Abschnitten sind rechts vom ersten Fahrstreifen in einem Abstand von 33 Metern weiße Halbkreise aufgemalt. Zusätzlich sind am Fahrbahnrand kleine Tafeln mit einer halbrunden Scheibe angebracht. Sind aufgrund schlechter Sicht lediglich zwei dieser Nebelpunkte oder Scheiben zu sehen, sollte die maximale Fahrgeschwindigkeit bei 60 km/h liegen. Ist nur ein einziger Punkt erkennbar, ist es ratsam, maximal 40 km/h zu fahren.

Licht an und Abstand vergrößern

Eine andere Orientierungsmöglichkeit sind die Leitpflöcke am rechten Straßenrand. Auf Autobahnen stehen sie auf geraden Strecken jeweils 50 Meter und auf Freilandstraßen jeweils 33 Meter auseinander. Beträgt die Sicht nur 50 Meter, sollte auch die gefahrene Geschwindigkeit maximal 50 km/h sein.

Bei schlechter Sicht sollte auch der Abstand zum Vordermann vergrößert werden. Ratsam sind ein ausreichender Sicherheitsabstand von mindestens drei oder mehr Sekunden bei trockener und das Dreifache bei glatter Fahrbahn. Grundsätzlich muss bei Nebel mit Ablendlicht gefahren werden. Zudem darf man bei einer Sicht unter 50 Metern auch die Nebelschlussleuchte einschalten, wenn kein Hintermann dadurch geblendet wird. Wer diese Regeln missachtet, erhöht nicht nur die Unfallgefahr für sich selbst, sondern kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden.

Gefährliche Rutschpartie

Nasses Laub und teils auch überfrierende Nässe sind Schuld daran, dass viele Straßen im Herbst zu Rutschfallen werden. An Ausfahrten von Feldwegen kann es durch verschmutzte Stellen ebenfalls rutschig sein, denn auch im Herbst müssen Landwirte teils noch ihre Ernte einholen oder die Felder bearbeiten. Grundsätzlich müssen die Fahrzeuglenker also auch in dieser Jahreszeit noch mit langsam fahrenden, oft schlecht beleuchteten landwirtschaftlichen Fahrzeugen rechnen.

Zudem sollten die teils überbreiten Fahrzeuge nur überholt werden, wenn die Straße genügend Platz dazu bietet und keine Kurven oder andere Hindernisse die Sicht auf den möglicherweise entgegenkommenden Verkehr verhindern.

Riskante Futtersuche

Im Herbst häufen sich zudem die Unfälle mit Wildtieren. Vor allem in der Dämmerung am Morgen und am Abend ist die Unfallgefahr besonders hoch. Viele Tiere überqueren dann nämlich auch stark befahrene Straßen, um auf Futtersuche zu gehen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere in der Nähe von Waldstücken angebracht. Hier sollten Autofahrer langsam fahren und bremsbereit sein. Kommt es dennoch zu einem Zusammenstoß mit einem Tier, ist sofort die Polizei zu informieren. Wer dies ignoriert, begeht Fahrerflucht und riskiert eine Strafe von über 2.000 Euro.

Wer eine Teilkasko-Versicherung hat, bekommt den Schaden, der durch den Zusammenstoß mit einem Haarwild entstanden ist, ersetzt. Dazu gehören beispielsweise Rehe, Hasen und Füchse. Tiere wie Rinder, Pferde, Vögel oder Hunde zählen hier jedoch nicht dazu. Allerdings bieten zahlreiche Versicherer bereits eine Erweiterung der Teilkasko-Versicherung an, damit auch eine Kollision mit diesen und anderen Tieren abgedeckt ist.

Der passende Kaskoschutz

Übrigens: Eine Teilkasko-Versicherung tritt unter anderem auch ein, wenn das Fahrzeug bei Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Schneedruck oder Überschwemmung beschädigt wird. Ist ein Auto vollkaskoversichert, ist automatisch auch der Teilkasko-Schutz mit eingeschlossen. Darüber hinaus deckt eine Vollkasko-Versicherung auch die eigenen Kfz-Schäden, die durch einen fahrlässig selbstverschuldeten Unfall verursacht wurden.

Sie erstattet zudem Kosten, die durch mut- und/oder böswillige Beschädigung des Fahrzeuges durch Fremde oder durch einen Unfall, bei dem kein anderer haftbar gemacht werden kann – beispielsweise durch einen geplatzten Reifen –, entstanden sind.


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