So kommt man zu seinem Recht

So kommt man zu seinem Recht

(kunid) Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 500 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von knapp 2.000 Euro. Wenn man verliert sind es sogar knapp 50 Prozent mehr. Bei einem Streitwert von 15.000 Euro sind die Kosten fast so hoch wie der Streitwert. Viele schrecken daher davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern. Eine Rechtsschutz-Versicherung ermöglicht dies jedoch und nimmt einem dieses Kostenrisiko ab.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, kann man es sich in den wenigsten Fällen leisten, auf sein Recht zu verzichten.

Eine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt im Versicherungsfall das Kostenrisiko. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.

Rund um das Fahrzeug

Motorfahrzeugbesitzer und Fahrer können sich beispielsweise mit einer Fahrzeugrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Fahrzeug absichern. Übernommen werden unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Unfall geltend zu machen. Selbst die Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Übertretung von Verkehrsvorschriften, die zur Vormerkung im Örtlichen Führerscheinregister oder zum Entzug der Lenkerberechtigung führen können, sind in der Regel mit abgedeckt.

Optional kann bei vielen Polizzen auch ein Vertragsrechtsschutz mitversichert werden. Dieser deckt beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt. Für Fahrer, die Fahrzeuge benutzen, die nicht auf sie zugelassen sind oder ihnen gehören wie beispielsweise bei der Benutzung eines Firmenautos des Arbeitgebers, ist die Lenker-Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Bei privatem Ärger

Nicht nur im Straßenverkehr, auch privat kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Der Rechtschutz für den Privatbereich hilft in diesen Fällen weiter. Versichert sind in der Regel der Versicherungsnehmer, der in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebende Ehegatte oder Lebensgefährten und deren minderjährige Kinder.

Abgedeckt ist unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen, wenn beispielsweise das Kind des Versicherungsnehmers durch den Nachbarhund gebissen wurde. Doch auch wenn der Versicherungsnehmer selbst als Radfahrer einen Fußgänger verletzt hat und sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung per Rechtsanwalt verteidigen muss, übernimmt dies der Rechtschutz-Vertrag.

Vom beruflichen Zwist bis hin zu erbrechtlichen Streitigkeiten

Zudem gibt es diverse Versicherungszusätze, die teils prämienfrei oder gegen einen geringen Zuschlag in die Polizze mitversichert werden können. Der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz deckt zum Beispiel die Prozesskosten bei einer ungerechten, fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber. Mit einem Vertragsrechtsschutz kann der Versicherungsnehmer unter anderem sein Recht einklagen, wenn eine neu erworbene Waschmaschine bei Inbetriebnahme Mängel aufweist.

Selbst die Beratung und teils auch anwaltliche Vertretung vor Gericht in familiären und erbrechlichen Angelegenheiten ist auf Wunsch absicherbar. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Rechtsschutzversicherungen für freiberuflich Tätige, Betriebe sowie für Immobilienbesitzer und Mieter.

Nicht alles kann versichert werden

Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können jedoch nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es unter anderem in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten, die das Kartellrecht oder Spiel- und Wettverträge betreffen, sowie bei Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander.

Zudem gibt es Bereiche, die üblicherweise erst nach einer bestimmten Wartezeit, also einem Zeitraum, der zwischen dem Polizzenabschluss und dem Eintreten des Versicherungsfalls liegen muss, versichert sind. Eine dreimonatige Wartezeit gilt meist für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen. Familiäre Angelegenheiten sind oftmals erst nach sechs Monaten und Streitigkeiten, die eine Vaterschaft betreffen, erst nach neun Monaten abgedeckt. Bei Erbauseinandersetzungen gilt in der Regel eine zwölfmonatige Wartefrist.

Für mehr Sicherheit im Fall des Falles

Wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Polizze vorlegt, damit dieser eine Deckungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.

Viele Versicherungsarten werden einzeln oder vergünstigt auch in kombinierter Form angeboten. Darüber hinaus können mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung Prämien gespart werden.


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