Leichte Ertragssteigerung der Pensionskassen

Leichte Ertragssteigerung der Pensionskassen

(kunid) Im Vergleich zum ersten und zweiten Quartal 2017 erreichte die Veranlagungs-Performance im dritten Quartal dieses Jahres den niedrigsten Wert mit plus 1,0 Prozent. Das verwaltete Vermögen wuchs hingegen auf den Rekordwert von gut 21,9 Milliarden Euro. Die Anzahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten ist nur minimal gestiegen.

Die sechs überbetrieblichen und die vier betrieblichen Pensionskassen in Österreich haben zum Ende des dritten Quartals 2017 eine durchschnittliche Veranlagungs-Performance von plus 1,0 Prozent erzielt. Dies geht aus dem „Quartalsbericht Q3 2017 Pensionskassen“ hervor, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) kürzlich veröffentlicht hat.

Im ersten Quartal 2017 betrug die Performance noch plus 2,2 Prozent, im zweiten Quartal waren es 1,1 Prozent. Somit war das dritte Quartal das bisher schlechteste in 2017.

Der bisher höchste Vermögensstand

Insgesamt haben die zehn Pensionskassen 104 sogenannter Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG) 21,9 Milliarden Euro verwaltet – eine Steigerung um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Das ist der bisher höchste Vermögensstand, den die Pensionskassen verwalten.

Schuldverschreibungen machen in der Aufteilung des Vermögens auf die unterschiedlichen Anlageklassen mit 41,05 Prozent (Vorquartal: 40,00 Prozent) den größten Anteil aus. Danach folgen Aktien mit 34,17 Prozent (Vorquartal: 32,82 Prozent) und Guthaben bei Kreditinstituten mit 10,39 Prozent (Vorquartal: 12,77 Prozent). Die restlichen 14,4 Prozent teilen sich auf Immobilien, Darlehen und Kredite sowie sonstige Vermögenswerte auf.

Die Zahl der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten stieg marginal um 0,1 Prozent von 914.922 Personen im zweiten Quartal auf 915.662 Personen im dritten Quartal. 10,6 Prozent aller Anwartschafts- und Leistungsberechtigten, also mehr als jeder Zehnte, bezogen eine Pensionsleistung und waren also bereits leistungsberechtigt.

Weitere Altersvorsorgeformen

Übrigens: Die Pensionskassen sind eine der bedeutendsten Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge. Eine weitere Form ist die betriebliche Kollektivversicherung (BKV). Sie bietet nicht nur dieselben steuerlichen Vorteile wie die Pensionskassen für Arbeitgeber, sondern darüber hinaus eine hohe Sicherheit und Garantie für die Arbeitnehmer. Laut dem Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) wird im Gegensatz zum Pensionskassenmodell bereits bei Vertragsabschluss die Pensionshöhe dem Arbeitnehmer garantiert.

Außerdem sind eingezahlte Arbeitgeber- oder auch freiwillige Arbeitnehmerbeiträge unverfallbar, auch bei einem Arbeitgeberwechsel. Zudem können die zugeteilten Gewinne in der Ansparphase nicht mehr verloren gehen.

Doch nicht jeder Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern diese Formen der Altersvorsorge an. Es gibt jedoch noch eine Vielzahl anderer Lösungen, um als Privatperson für das Alter finanziell vorzusorgen. Zu nennen ist hier zum Beispiel die staatlich geförderte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. Auf Wunsch informiert ein Versicherungsfachmann, welche Vorteile die einzelnen Lösungen haben.


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