Fast jeder Zwanzigste ist ein Pflegefall

Fast jeder Zwanzigste ist ein Pflegefall

(kunid) Fast 446.000 Österreicher waren nach Angaben des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger Ende 2015 so pflegebedürftig, dass sie ein staatliches Pflegegeld erhalten haben. Doch auch wenn weit mehr als zwei Milliarden Euro Pflegegeld letztes Jahr ausbezahlt wurden, kann der einzelne Betroffene mit der Pflegegeldleistung nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten abdecken.

Wer voraussichtlich mindestens sechs Monate wegen eines körperlichen, geistigen oder psychischen Leidens dauerhaft mehr als 65 Stunden im Monat eine Betreuung oder Hilfe benötigt, hat Anspruch auf ein staatliches Bundespflegegeld. Die Höhe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit, welche sich unter anderem nach dem zeitlichen Pflegebedarf richtet und in sieben Pflegestufen unterteilt ist, ab.

Nach neuesten Zahlen des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger haben Ende 2015 insgesamt 445.969 Personen, das ist fast jeder zwanzigste Bürger, tatsächlich ein Bundespflegegeld bezogen. Das sind rund 1,3 Prozent weniger als Ende 2014, jedoch 2,1 Prozent mehr als Ende 2013 und 2,9 Prozent mehr als Ende 2012.

Mehr als 50 Prozent sind in Pflegestufe 1 oder 2

Mit 26,5 Prozent beziehungsweise 118.090 Personen war Ende 2015 der Anteil der Bezieher der Stufe 2 am größten, knapp gefolgt von Stufe 1 (24,8 Prozent, 110.605 Personen). Ab Stufe 3 (78.605 Personen) nimmt die Anzahl der Bezieher kontinuierlich ab. Konkret waren im Dezember 2015 in Pflegestufe 4 63.368 Personen, in Stufe 5 47.246 Personen, in Stufe 6 19.937 Personen und in Stufe 7 9.117 Personen eingestuft.

Laut der Statistik ist der Anteil der Frauen in jeder Stufe höher als jener der Männer: Der Faktor bewegt sich – in den einzelnen Stufen unterschiedlich – zwischen 1,5 und 2. Fast genau zwei Drittel (64,6 Prozent) aller Pflegegeldbezieher waren im Dezember 2015 Frauen.

2,26 Millionen Euro an Pflegegeld ausgezahlt

Konkret erhält ein Pflegebedürftiger in der Pflegestufe 1 aktuell 157,30 Euro statt wie in 2015 154,20 Euro, in Pflegestufe 2 290,00 Euro (2015: 284,30 Euro) und in Pflegestufe 3 451,80 Euro (2015: 442,90 Euro). In der Pflegestufe 4 beträgt das Pflegegeld nun 677,60 Euro (2015: 664,30 Euro), in Pflegestufe 5 920,30 Euro (2015: 902,30 Euro), in Pflegestufe 6 1.285,20 Euro (2015: 1.260,00 Euro und in Pflegestufe 7 1.688,90 Euro (2015: 1.655,80 Euro). Insgesamt wurden im Jahr 2015 2,26 Milliarden Euro an Pflegegeldern ausbezahlt.

Dass das Pflegegeld nur einen Teil der anfallenden Kosten absichert, wenn man zum Pflegefall wird, zeigt unter anderem ein Eintrag des vom Bundeskanzleramt betriebenen Bürgerportals www.help.gv.at: „Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.“

Das Pflegegeld ist nur eine Teilabsicherung

Auch eine Überschlagsrechnung belegt, dass das Pflegegeld alleine nicht ausreicht. Für die Pflegestufe 1, die bei einem Pflegebedarf von über 65 bis 95 Stunden im Monat greift, steht bei einem monatlichen Pflegegeld von 157,30 Euro maximal ein Stundensatz von 1,66 Euro bis 2,42 Euro zur Verfügung. Und selbst in den Pflegestufen 5 bis 7 mit einem monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden beträgt der rechnerische Stundensatz, sofern nur das Pflegegeld verwendet wird, maximal 9,38 Euro.

Die Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder gar eine Heimunterbringung übersteigen diese Werte um ein Vielfaches. Mit einer passenden Pflegevorsorge in Form einer privaten Pflegezusatz-Versicherung kann man jedoch selbst dafür sorgen, dass man im Falle einer Pflegebedürftigkeit so finanziell abgesichert ist, dass man nicht Angehörigen zur Last fällt oder zum Sozialhilfefall wird.


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